1742/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

            FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0123-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1702/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Straftaten in Haft“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2008 wurden 216 strafrechtlich relevante Handlungen von Insassen gegenüber Insassen (Übergriffe) verzeichnet.

Zu 2:

Im Jahr 2008 wurden 54 strafrechtlich relevante Handlungen von Insassen gegenüber Strafvollzugsbediensteten (Übergriffe) verzeichnet.

Zu 3:

Im Jahr 2008 wurden 350 strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch von Insassen verzeichnet.

Zu 4:

Eine Gegenüberstellung der Zahlen der genannten strafrechtlich relevanten Handlungen und der Entwicklung des Insassenstandes ergab einen Zusammenhang zwischen dem Suchtmittelmissbrauch und der Anzahl von Tätlichkeiten unter Insassen sowie mit dem Insassenstand.

Die relativ gleichbleibende Zahl von Tätlichkeiten gegen Bedienstete wird am ehesten mit der qualitativ hohen Aus- und Weiterbildung aller Strafvollzugsbediensteten im Zusammenhang mit einem modernen und zielführenden Auswahlverfahren bei der Aufnahme von Personal in die Justizwache und den hohen Sicherheitsstandards in den Justizanstalten begründet.

 

 

 

Zu 5:

Da eine strukturierte Erfassung dieser Vorfälle zur Abwicklung von Strafverfahren in der Verfahrensautomation Justiz nicht erforderlich ist und derartige Vorfälle in den Justizanstalten dokumentiert werden, wurden insoweit keine Änderungen vorgenommen.

 

. Juni 2009

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)