1743/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0124-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1721/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Sonja Ablinger und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fortführungsantrag gemäß § 195 StPO“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Anhand der am 2. Jänner 2009 zur Verfügung gestellten Auswertung des Bundesrechenzentrums lassen sich zur Zahl und Erledigungsart der Anträge auf Fortführung folgende Aussagen treffen:
|
2008 |
OStA Wien |
OStA Linz |
OStA Innsbruck |
OStA Graz |
Bund |
|
Anträge |
1.222 |
468 |
375 |
510 |
2.575 |
|
Fortführungen |
84 |
61 |
37 |
51 |
233 |
|
Abweisungen |
784 |
229 |
228 |
295 |
1.536 |
|
Fortführung durch StA |
33 |
49 |
19 |
27 |
128 |
Daraus ergibt sich, dass bundesweit von 2.575 Anträgen insgesamt 1.897 auch im Jahr 2008 erledigt wurden; 678 Anträge waren somit noch unerledigt.
Eine Zuordnung der Anträge und deren Erledigungen zu bestimmten Delikten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen.
Zur Erfolgsquote lässt sich sagen, dass in rund 9% der Fälle eine stattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts erfolgte; addiert man die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Fortführung anordnete, so ergibt sich eine Erfolgsquote von rund 14%.
Im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz zeigte sich die höchste Erfolgsquote, nämlich 13% bzw. unter Einschluss der Fortführungen der Staatsanwaltschaften 23%.
. Juni 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)