1743/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

            FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0124-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1721/J-NR/2009

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sonja Ablinger und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fortführungsantrag gemäß § 195 StPO“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Anhand der am 2. Jänner 2009 zur Verfügung gestellten Auswertung des Bundesrechenzentrums lassen sich zur Zahl und Erledigungsart der Anträge auf Fortführung folgende Aussagen treffen:

2008

OStA Wien

OStA Linz

OStA Innsbruck

OStA Graz

Bund

Anträge

1.222

468

375

510

2.575

Fortführungen

84

61

37

51

233

Abweisungen

784

229

228

295

1.536

Fortführung durch StA

33

49

19

27

128

 

Daraus ergibt sich, dass bundesweit von 2.575 Anträgen insgesamt 1.897 auch im Jahr 2008 erledigt wurden; 678 Anträge waren somit noch unerledigt.

Eine Zuordnung der Anträge und deren Erledigungen zu bestimmten Delikten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen.

Zur Erfolgsquote lässt sich sagen, dass in rund 9% der Fälle eine stattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts erfolgte; addiert man die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Fortführung anordnete, so ergibt sich eine Erfolgsquote von rund 14%.

Im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz zeigte sich die höchste Erfolgsquote, nämlich 13% bzw. unter Einschluss der Fortführungen der Staatsanwaltschaften 23%.

. Juni 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)