1746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0069-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. JUNI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

vom 21. April 2009, Nr. 1728/J, betreffend Abfallverbringung ins

Ausland – Wertschöpfungsverlust in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 21. April 2009, Nr. 1728/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Prüfung der Inlandskapazitäten hat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EU-VerbringungsV) nur im Falle der Verbringung zur Beseitigung zu erfolgen. Die zuständige technische Fachabteilung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) verfügt über einen guten Überblick über bestehende Inlandskapazitäten und ist in die Notifizierungsverfahren eingebunden. Im Einzelfall erfolgt auch eine Anfrage an den Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe.

 

Durch die angesprochene Prüfung der Inlandskapazitäten wird im Fall der Verbringung zur Beseitigung sichergestellt, dass Abfälle nur exportiert werden können, wenn es keine gleichwertigen Inlandskapazitäten gibt. Im Fall einer Verbringung zur Verwertung ist eine Untersagung wegen bestehender Inlandskapazitäten nicht zulässig.

 

Zu Frage 3:

 

Im Jahr 2008 wurden laut Auswertung gemäß der Verbringungsdatenbank des BMLFUW 232.444 Tonnen Siedlungsabfälle ins Ausland verbracht.

Da für grün gelistete Abfälle keine Meldepflicht besteht, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Ebenso gibt es naturgemäß für nicht deklarierte Abfälle keine Statistik.

 

Zu Frage 4:

 

Es werden keine Exporte zu Anlagen genehmigt, die weit hinter dem Stand der Technik österreichischer Anlagen liegen.

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß Art. 50 der EG-VerbringungsV besteht die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen von Verbringungen von Abfällen oder der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung.

 

Das BMLFUW als zuständige Behörde für diese Überprüfungen kommt dieser Verpflichtung durch folgende Maßnahmen nach:

 

 

·            Kontrollen der Abfalltransporte

        An stark frequentierten Grenzübergängen und Binnenkontrollplätzen mit größtmöglicher Grenznähe werden durch Zollorgane und Polizei unter sachverständiger Mitwirkung des BMLFUW und des Umweltbundesamtes (für allfällige Probenahmen und Analysen), wenn möglich auch mit Beteiligung der zuständigen Behörden der Nachbarstaaten, Überprüfungen von Abfalltransporten durchgeführt. Dabei werden die mitzuführenden Transportdokumente sowie deren Übereinstimmung mit den geladenen Abfällen kontrolliert.

 

        Ausmaß der Transportkontrollen:

        2 Großkontrollen (4 bis 5 Tage) pro Kalenderjahr, gleichzeitig an verschiedenen Grenzübergängen in verschiedenen Bundesländern;

        5 bis 10 Einzelkontrollen (1 bis 2 Tage) pro Kalenderjahr an verschiedenen Grenzübergängen.

 

        Die in erster Linie zur Kontrolle von Abfallverbringungen berufenen Zollorgane und Organe der öffentlichen Aufsicht führen darüber hinaus laufend Abfalltransportkontrollen durch.

 

·            Firmenkontrollen

        Aufgrund von im BMLFUW einlangenden Hinweisen oder Erkenntnissen von Transportkontrollen werden Firmenkontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen beinhalten eine umfangreiche Überprüfung der abfallrechtlichen Aufzeichnungen, der Frachtpapiere sowie gegebenenfalls einen Lokalaugenschein am Firmengelände.

 

·            Schulungsmaßnahmen

        Um den Informationsstand der Kontrollorgane von Zoll und Polizei aktuell zu halten, werden seitens des BMLFUW laufend Schulungen betreffend das Abfallverbringungsrecht angeboten.

 

·            Harmonisierung der Kontrolltätigkeiten

        Um die seitens der Landesbehörden durchzuführenden Kontrolltätigkeiten auf ein einheitliches Niveau zu bringen, wurde mit den Kontrollorganen der Bundesländer ein Arbeitskreis etabliert. In diesem Zusammenhang soll eine Leitlinie des BMLFUW ergehen, durch die auch die Bezirksverwaltungsbehörden in die Kontrolle der grenz-überschreitenden Abfallverbringung eingebunden werden. Bei Verdacht auf illegale Verbringungen soll die Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend tätig werden. Zum Zwecke des Erfahrungsaustausches sollen regelmäßige Treffen zwischen Vertretern des BMLFUW und diesen Kontrollorganen stattfinden.

 

 

 

 

·            Zugang zum Elektronischen Datenmanagement System (EDM)

        Damit die Kontrollorgane sich unmittelbar und rasch darüber informieren können, ob grenzüberschreitende Abfallverbringungen von den zuständigen Behörden genehmigt wurden, soll neben Zoll und Polizei auch Kontrollorganen der Bundesländer der Zugriff auf die EDM-Anwendung „eVerbringung“ (Notifizierungsdatenbank) ermöglicht werden.

 

·            Internationale Zusammenarbeit

        Durch die Zusammenarbeit im Rahmen des IMPEL/TFS-Netzwerks (informelles europäisches Netzwerk für die Implementierung und den Vollzug von Umweltgesetzen) wird ein koordiniertes Vorgehen der für die grenzüberschreitende Abfallverbringung zuständigen Behörden sichergestellt.

        In diesem Rahmen finden in regelmäßigen Abständen Konferenzen und koordinierte Kontrollen statt.

 

·            Weiters ist die Einrichtung eines Arbeitskreises mit dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) geplant. Dabei sollen unter anderem die Mitgliedsbetriebe des VÖEB auch Hinweise auf vermutete illegale Verbringungen liefern. Diesen Hinweisen soll dann bei Firmenkontrollen nachgegangen werden.

 

Zu Frage 6:

 

Es werden acht Personen des BMLFUW eingesetzt. Weiters werden die Organe der Polizei und des Zolls für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft tätig und auch entsprechend geschult.

 

Zu Frage 7:

 

Seitens des BMLFUW wurden im Jahr 2007 10 Anzeigen, im Jahr 2008 16 Anzeigen wegen des Verdachts der illegalen grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen an die zuständigen Landeshauptleute mit dem Ersuchen um Weiterleitung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens übermittelt.

 

Zu Frage 8:

 

Der Stand der Technik der Empfangsanlagen wird vor allem durch die Vorlage von Genehmigungsbescheiden überprüft. Weiters wird durch Kontakte mit den Importbehörden sichergestellt, dass dieser Stand der Technik auch eingehalten wird und die im Notifizierungsverfahren angegebenen Entsorgungsmaßnahmen auch durchgeführt werden.

 

Zu Frage 9:

 

Die genehmigten Mengen und verbrachten Mengen 2008 sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen

 

 

Datenbasis für Exportgenehmigungen: eVerbringung - OriginalDB vom 26.5.2008

Datenbasis für Exporte

eVerbringung: Datenstand 18.3.09

Schlüssel-Nummer

Exportnotifizierungen - genehmigte Masse (2008) - Tonnen

Exporte 2008 Tonnen

17115, 17201

3.600

3.140

17202

1.000

99

18101

0

0

18401

0

0

18407

24.200

17.284

57801

0

0

91101

248.550

84.652

91103

64.000

50.170

91103 77

2.430

1.097

91105

0

0

91107

136.000

90.659

91108

9.000

5.866

91206

9.700

365

91207

0

0

91401

5.000

557

91402

0

0



Datenbasis für Importgenehmigungen: eVerbringung - OriginalDB vom 26.5.2008

Datenbasis für Importe

eVerbringung: Datenstand 18.3.09

Schlüssel-Nummer

Importnotifizierungen - genehmigte Masse (2008) - Tonnen

Importe 2008 Tonnen

17115

8.500

6.048

17201

101.000

34.934

17202

6.000

827

18101

0

0

18401

0

0

18407

14.500

0

57801

31.000

2.767

91101, 91103

32.008

7.796

91103 77

0

0

91105

0

0

91107, 91108, 91206

6.000

1.987

91207

0

0

91401

0

0

91402

4.000

0

 

Die Zusammenziehung von Schlüsselnummern erfolgte aus Datenschutzgründen.

 

Zu Frage 10:

 

Die Akten mit Exportbewilligungen werden dem Bundesministerium für Finanzen vorgeschrieben. Darüber hinaus haben die Zollorgane Zugriff auf die Verbringungsdatenbank des BMLFUW, aus der die tatsächlich verbrachten Mengen ersichtlich sind.

 

Zu Frage 11:

 

Auf Grund der laufenden Kontakte mit den zuständigen Stellen kann diese Vorgangsweise nicht bestätigt werden. Sollte es eine derartige Praxis wirklich geben, wäre diese Frage an den dafür zuständigen Bundesminister für Finanzen zu richten.

 

Der Bundesminister: