1747/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. April 2009 unter der Nr. 1699/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Autobahn-Zollamt Hörbranz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der Auskünfte von der ASFINAG wie folgt:
Mit dem aufgrund des ASFINAG Ermächtigungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 113/1997, abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag vom 23.06./25.07.1997 hat die Republik Österreich der ASFINAG das Fruchtgenussrecht am Grenzübergang Hörbranz eingeräumt.
Die ASFINAG hält fest, dass die Flächen am Grenzübergang Hörbranz nicht wie in der parlamentarischen Anfrage 120.000m² betragen, sondern ca. 61.000m². Von diesen Flächen werden derzeit ca. 8.500m² vom Deutschen Zoll, den Spediteuren sowie für das Haustechnikgebäude genutzt, und stehen daher nicht für eine Nachnutzung zur Verfügung.
Zu Frage 1:
Ø Ist es richtig, dass Gespräche über neue Nutzungsmöglichkeiten des Autobahn-Zollamtes Hörbranz und über die dort brachliegenden Grundstücke stattgefunden haben?
Die ASFINAG hat nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens und Wegfall der Grenzkontrollen Überlegungen zur Nachnutzung der frei werdenden Flächen angestellt und diesbezüglich Gespräche mit Interessent/innen geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch die Anforderungen der bestehenden Nutzer/innen, denen mittel- bis langfristige Rechte an Flächen im Bereich des Grenzübergangs Hörbranz zustehen, insbesondere des Deutschen Zolls, abgeklärt.
Zu Frage 2:
Ø Wann und von wem wurden diesbezügliche Gespräche geführt?
Die Gespräche wurden seit dem Jahr 2001 durch die ASFINAG unter Einbeziehung des Landes Vorarlberg geführt.
Zu Frage 3:
Ø Wurden bzw. werden Planungen über eine neue Verwendung der Grundstücke samt Gebäuden durchgeführt?
Die ASFINAG hat unter Berücksichtigung der Anforderung der bestehenden Nutzer/innen (insbesondere Deutscher Zoll) grundsätzliche Überlegungen über die Nachnutzung des Grenzübergangsareals in Varianten angestellt. Eine Variante war die Errichtung eines Gewerbeparks mit eigener Anschlussstelle von der A14 unter Einbringung von an den Grenzübergang angrenzenden Zusatzflächen, die andere Variante war die Errichtung einer Raststation. Die Gebäude, welche vom Deutschen Zoll, den Spediteuren und der Haustechnik genutzt werden, bleiben in beiden Varianten erhalten, die restlichen Gebäude werden nicht mehr benötigt und sollen abgerissen werden.
Zu Frage 4:
Ø Wann und von wem wurden bzw. sind die Planungsarbeiten für dieses Projekt beschlossen worden?
Der Vorstand der ASFINAG hat am 30. März 2004 beschlossen, das Nachnutzungskonzept „Gewerbepark“ umzusetzen, weil bei diesem Projekt bestmögliche Erlöse für die ASFINAG erzielbar sind.
Zu Frage 5:
Ø Welche Maßnahmen wurden bzw. werden für eine neue Verwendung dieser Grundstücke samt Gebäude getroffen?
Die ASFINAG hat vom April bis Juni 2004 eine öffentliche Interessentensuche nach einem Projektentwickler für Entwicklung, Errichtung und Betrieb des Gewerbeparks unter Einbringung von angrenzenden Zusatzflächen durchgeführt. Rahmenbedingungen aus der Interessentensuche waren u. a. die Errichtung einer Anschlussstelle auf Kosten des Projektentwicklers, die Einräumung von Baurechten auf den Flächen des Grenzübergangs und die Integration von angrenzenden Zusatzflächen im Ausmaß von mindestens 2ha. Aus der Interessentensuche ist die Firma Rhomberg Bau GmbH, Bregenz, als Bestbieterin hervorgegangen. Daher wurden mit der Firma Rhomberg Bau GmbH detaillierte Verhandlungen über die Verwertung des Grenzübergangsareals durchgeführt und am 21. November 2005 ein Vertrag abgeschlossen.
Weiters wurden mit dem Deutschen Zoll Verhandlungen über eine Adaptierung des nordseitigen Zollamtsgebäudes (Ausreise aus Österreich / Einreise nach Deutschland) geführt. Der Deutsche Zoll hat einen langfristigen Mietvertrag bis 2040 und wünscht die Nutzung des gesamten ausreiseseitigen Zollamtsgebäudes. Das Gebäude wurde daraufhin durch den Deutschen Zoll auf dessen Anforderungen adaptiert. Diese Baumaßnahmen wurden im Jahr 2006 durchgeführt.
Zu Frage 6:
Ø Wann wird der voraussichtliche Baubeginn dieses Projektes stattfinden?
Im Rahmen des Nachnutzungskonzeptes ist vorgesehen, eine neue Anschlussstelle am Grenzübergang zu errichten und die Gewerbebetriebe vom nachgeordneten Gemeindestraßennetz zu erschließen. Als erster Schritt wurde daher mit der Planung der Anschlussstelle begonnen, wobei vertragsgemäß die Planungen durch die Firma Rhomberg Bau durchzuführen waren. Dabei stellte sich heraus, dass aufgrund der beengten Verhältnisse zwischen den bestehenden Anschlussstellen Lindau (Deutschland) und Hörbranz-Lochau eine neue Anschlussstelle unter Einhaltung der Richtlinien nur sehr schwierig untergebracht werden kann und die Planungen daher sehr aufwändig sind. Schließlich konnte im Jahr 2008 ein Vorprojekt für die Anschlussstelle erstellt werden, dieses wurde am 19. Dezember 2008 durch die ASFINAG Alpenstraßen GmbH beim BMVIT zur Zustimmung eingereicht.
Das BMVIT hat mit Schreiben vom 26. Februar 2009 mitgeteilt, dass dem Vorprojekt nicht zugestimmt werden kann, weil es nicht die Voraussetzungen gemäß dem Bundesstraßen-Mautgesetz erfüllt. Aus diesem Grund wird derzeit in Abstimmung mit dem Projektentwickler die weitere Vorgangsweise geprüft, wodurch mit Verzögerungen in der Umsetzung eines Nachnutzungsprojektes zu rechnen ist.
Zu Frage 7:
Ø Wann ist die Fertigstellung dieses Projektes geplant?
Im Falle der Realisierung der Variante Gewerbepark ist die Umsetzung des Gewerbeparks in Abhängigkeit von der Nachfrage nach Gewerbeflächen in Phasen durchzuführen. Die Gewerbebetriebe auf den hochwertigen Flächen würden voraussichtlich ca. ein Jahr nach Baubeginn der Anschlussstelle fertig gestellt, die Gewerbebetriebe auf den Flächen mit geringerer Nachfrage werden voraussichtlich sukzessive bis zum Jahr 2016 fertig gestellt.
Zu Frage 8:
Ø Welche Nutzung ist bei der betreffenden Liegenschaft laut Flächenwidmungsplan vorgesehen?
Die Gemeinde Hörbranz hat zugesagt, die Flächen für die Nutzung als Gewerbegebiet zu widmen. Ein rechtsgültiger Flächenwidmungsplan liegt noch nicht vor, sondern ist erst nach Genehmigung des Anschlussstellenprojektes zu erstellen und dem Gemeinderat zur Zustimmung vorzulegen.
Zu Frage 9:
Ø Welche Kosten sind für dieses Projekt bereits entstanden?
Seitens der ASFINAG sind für dieses Projekt abgesehen von internen Aufwendungen für das Projektmanagement und die Vertragsverhandlungen noch keine Kosten entstanden. Die Kosten für die Erstellung des Vorprojekts sowie sämtliche andere Kosten der Projektentwicklung sind von der Firma Rhomberg Bau zu tragen.
Zu Frage 10:
Ø Welche Gesamtkosten sind für dieses Projekt veranschlagt?
Seitens der ASFINAG sind für dieses Projekt lediglich Abbruchkosten des Flugdaches über der A14 Rheintal-Walgau Autobahn zu tragen. Eine genaue Abschätzung dieser Kosten liegt derzeit noch nicht vor. Alle anderen Kosten sind von der Firma Rhomberg Bau zu tragen.
Zu Frage 11:
Ø Wie werden die Kosten für die Planung und Durchführung dieses Projektes jeweils aufgeteilt?
Sämtliche Kosten der Planung und Durchführung des Projekts sind von der Firma Rhomberg Bau bzw. den Baurechtsnehmern zu tragen. Eine exakte Aufstellung über die Aufteilung dieser Kosten liegt der ASFINAG nicht vor.