175/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0157 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 7. JAN. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Alexander Van der Bellen,

Kolleginnen und Kollegen vom 11. November 2008, Nr. 138/J,

betreffend Espoo-Verfahren zur MVA Heiligenkreuz

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen vom 11. November 2008, Nr. 138/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Zunächst wird festgestellt, dass die Anfrage ein laufendes UVP-Genehmigungsverfahren bei der Burgenländischen Landesregierung betrifft. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 5 sind weitgehend dem im Verfahren von der Behörde erstellten und öffentlich aufgelegten Umweltverträglichkeitsgutachten zu entnehmen. Dem Interpellationsrecht unterliegen ausschließlich Gegenstände des eigenen Vollziehungsbereiches, detaillierte Auskünfte zu einem bei einer Landesregierung laufenden UVP-Verfahren sind davon nicht umfasst.


 

Darüber hinaus kann zur Frage 3 a) Folgendes ausgeführt werden:

 

Das Verfahren R1 „Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung“ gemäß Anhang 2 AWG 2002 bzw. Anhang II B der Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle stellt ein Abfallverwertungsverfahren dar.

Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit das Verfahren R1 vorliegt:

-                    Das Verfahren dient im Wesentlichen dazu, die Abfälle für einen sinnvollen Zweck, nämlich die Energieerzeugung einzusetzen. Der Hauptzweck des Verfahrens ist somit die Verwendung der aufbereiteten Abfälle als Mittel der Energieerzeugung.

 

-                    Durch die Verbrennung der Abfälle wird viel mehr Energie erzeugt und erfasst als beim Verbrennungsvorgang verbraucht wird und ein Teil des bei dieser Verbrennung gewonnenen Energieüberschusses wird tatsächlich genutzt, und zwar entweder unmittelbar in Form von Verbrennungswärme oder nach Umwandlung in Form von Elektrizität.

 

-                    Der größere Teil der Abfälle wird bei dem Vorgang verbraucht und der größere Teil der freigesetzten Energie erfasst und genutzt.

 

Da bei der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz die obengenannten Kriterien erfüllt sind, ist die Abfallverbrennung als Verwertungsverfahren R1 einzustufen.

 

Zu Frage 6:

 

Es wurden zwei Konsultationssitzungen gemäß Artikel 5 der Espoo-Konvention und § 10 Abs. 3 UVP-G 2000 mit Ungarn durchgeführt. An den Terminen am 10.6. und am 18.9.2008 haben VertreterInnen der Republik Ungarn und der Republik Österreich teilgenommen. Von österreichischer Seite waren die UVP-Behörde, der koordinierende Sachverständige im UVP-Verfahren, die Projektwerberin und das BMLFUW als Kontaktstelle nach der Espoo-Konvention vertreten.

 

Bei diesen Terminen wurde von österreichischer Seite im Detail auf offene Fragen seitens der ungarischen Behörden eingegangen.

Der Teilnehmerkreis bei diesen Konsultationen entspricht internationalen Gepflogenheiten, es obliegt jedoch jeder Vertragspartei festzulegen, wer für sie an derartigen Terminen teilnimmt.

Das Protokoll wurde von der UVP-Behörde in Zusammenarbeit mit dem BMLFUW erstellt und mit Ungarn abgestimmt.

Die Konsultationen sind bei der Entscheidung nachvollziehbar zu berücksichtigen.

 

Darüber hinaus wurden unabhängig vom laufenden Genehmigungsverfahren gemäß einer Vereinbarung des ungarischen und des österreichischen Umweltministers Gespräche zwischen Österreich und Ungarn in einer konsultativen Arbeitsgruppe geführt. Die Mitglieder dieser konsultativen Gruppe sind von ungarischer Seite Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Wasserwesen und der Bürgermeister der Stadt Szentgotthárd, von österreichischer Seite Vertreter des BMLFUW und des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.

 

Die Mitglieder dieser konsultativen Gruppe sind von ungarischer Seite:

- Staatssekretär Dr. Lajos Oláh, Ministerium für Umwelt und Wasserwesen

- Dr. Bálint Dobi, Hauptabteilungsleiter, Ministerium für Umwelt und Wasserwesen

- Tibor Viniczay, Bürgermeister der Stadt Szentgotthárd

 

und von österreichischer Seite:

- SC Dipl.-Ing. Dr. Leopold Zahrer, BMLFUW

- AL Dipl.-Ing. Christian Holzer, BMLFUW

- wHR Mag. Dr. Anton Hombauer, Amt der Burgenländischen Landesregierung.

 

Als nächster konkreter Schritt soll eine Arbeitsgruppe auf lokaler Ebene gebildet werden. In dieser Arbeitsgruppe soll unabhängig vom Genehmigungsverfahren über weitere Möglichkeiten und Details diskutiert werden (u. a. Auslotung von Synergien für die ungarische Seite, insbesondere der Ausbau der Fernwärmeversorgung, Austausch betrieblicher Daten).

 

Zu Frage 7:

 

Der Abschluss eines derartigen Abkommens wurde von den betreffenden Nachbarstaaten nicht als vordringlich erachtet.

 

 

Der Bundesminister: