1750/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplô

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am  18. Juni 2009

GZ: BMG-11001/0107-I/5/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1739/J der Abgeordneten Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Vorwürfe sind mir durch die laufenden Medienberichte bekannt geworden.

 

Fragen 2, 9 und 10:

Die von mir befasste ÖÄK (österreichische Ärztekammer) hat mitgeteilt, dass sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene seitens der ärztlichen Interessenvertretung Ärztinnen und Ärzte auf den anfragegegenständlichen Sachverhalt hingewiesen wurden. Weiters wird auch in Hinkunft verstärkt Information und Aufklärung der niedergelassenen Ärzteschaft betrieben.

 

Frage 3:

Nach einer der ÖÄK vorliegenden Aufstellung sind derzeit 68 Fälle bekannt.

 

Frage 4:

Die ÖÄK hat dazu ausgeführt:

Als Vorteil des MIC (medic info center GmbH, jetzt TECOMEDICA GmbH) wurde angegeben, dass es sich um ein „fernmündliches Gesundheitsnetzwerk“ handelt. Patientenakquisition und monatliche Treffen von Ärzten mit Fachgedankenaustausch sowie die Präsentation von komplementärmedizinischen Methoden wurden betont und in Aussicht gestellt. Die Leasinggesellschaften, wie zB. die Raiffeisen-Unternehmensgruppe haben den betroffenen Ärzten durchaus einen seriösen Eindruck vermittelt. Diese waren aber sichtlich über die Hintergründe nicht ausreichend informiert.

 

Fragen 5 bis 8:

Wie in der Präambel ausgeführt, kommt dem beschriebenen Sachverhalt nach dem gegebenen Informationsstand vermutlich Relevanz aus der Sicht des Strafrechts zu. Derartige Ermittlungen liegen nicht in der Zuständigkeit meines Ressorts, so dass ich auch zu den gestellten Fragen keine Antwort geben kann. Die Frage nach „Lehren der österreichischen Gesetzgebung“ richtet sich allenfalls auch nach den Ergebnissen strafrechtlicher Ermittlungen.