1751/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0146-Pers./Org.e/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 18. Juni 2009
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Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1814/J-NR/2009 betreffend
gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Ministerium, die die Abgeordneten‚
Zu Fragen 1 bis 3 und 6: Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird danach getrachtet, die Arbeits-plätze der Bediensteten sowie deren Umfeld über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus entsprechend zu gestalten.
Die gesundheitsfördernden Maßnahmen beinhalten einerseits den Bereich der Ergonomie am Arbeitsplatz wie ergonomische Sitzgelegenheiten sowie die Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze, höhenverstellbare Schreibtische, Bereitstellung technisch ausgereifter Beleuchtung, andererseits die Durchführung von Schutzimpfungen und von Augenuntersuchungen sowie begleitende, gesetzlich verankerte Maßnahmen wie Brandschutz, Erste Hilfe, Arbeitsmedizin und die in diesem Zusammenhang laufende Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zur effizienteren Koordinierung und Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Jahre 2008 das Projekt „Sicherer und Gesunder Arbeitsplatz im BMWF“ ins Leben gerufen.
Eine weitere
gesundheitsfördernde Maßnahme stellt die interaktive Plattform
„Ich- in Arbeit…“ dar. In Kooperation mit dem
Bundesministerium für Justiz entstand im Februar 2009 ein interaktives
Lern-Tool, welches den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im Intranet zur Verfügung
gestellt wurde. Das Programm enthält unter anderem Dehnungs-,
Entspannungs- und leichte Kräftigungsübungen für den Hals-,
Darüber hinaus wird den Bediensteten ein aus 10 Einheiten bestehender Kurs „Rückenschule“ angeboten. Ziele dieses Trainings sind die Vorbeugung gegen Rückenschmerzen und die Vermittlung von einfachen Übungen, die immer wieder zwischendurch am Arbeitsplatz durchgeführt werden können und eine Entlastung des Rückens bewirken.
Die budgetäre Bedeckung aller dieser Maßnahmen erfolgt über verschiedene budgetäre An-sätze, die jedoch nicht speziell für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet werden. Ein konkreter Betrag kann daher nicht genannt werden.
Zu Fragen 4 und 5: Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotenzial zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Ein-flüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1802/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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