1752/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 20. April 2009 unter der Zahl 1704/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfassungsschutz-Todesliste“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zum Inhalt meiner Aussage verweise ich auf die Parlamentskorrespondenz/02/14.04.2009/Nr. 300.

 

Zu den Fragen 2 bis 4, 8 und 9:

Nach Bekanntwerden der unter http://www.chechenpress.info/events/2008/02717/2f.shtml aufrufbaren Liste und weiteren Ermittlungen, ergab sich laut Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Situation, dass sich möglicherweise 218 der auf dieser Liste stehenden Personen in Österreich aufhalten. Seitens der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wurde versucht, mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen. Soweit dies möglich war, wurden die Betroffenen aufgesucht und direkt befragt. Lediglich in Wien konnten laut Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung 49 Personen nicht angetroffen werden, weshalb Informationsblätter mit Fragen hinterlegt wurden. In jedem Einzelfall wurden Art und Umfang einer möglichen Bedrohung erhoben, so dass die Sicherheitsbehörden auf Basis der ihnen vorliegenden Informationen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen konnten.

 

Keine der befragten Personen fühlte sich konkret gefährdet. Im Ergebnis haben dann zwei Personen auf Grund der Gefährdungseinschätzung der Sicherheitsbehörde Personenschutz angeboten bekommen und auch tatsächlich erhalten.

 

Zu Frage 5:

Die Vorgangsweise der Hinterlegung der Informationsblätter wird im Rahmen einer Evaluierung bewertet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Eine Sicherheitsinformation ist grundsätzlich nicht von vornherein abzulehnen. Die Personen wurden – anders als in der Anfrage dargestellt - dazu aufgefordert, sich im Falle von verdächtigen Wahrnehmungen oder einer akuten Bedrohung umgehend an die nächste Polizeiinspektion zu wenden bzw. den Polizeinotruf 133 anzurufen.

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.