1757/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 21. April 2009 unter der Zahl 1726/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Anzahl der Meldungen

Behörde und Branche (Wirtschaftsklassen)

               992

Kredit- und Finanzinstitute

                 24

Bundesministerium für Finanzen

11

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

8

Gewerbetreibende

8

Versicherungen

6

Rechtsanwälte

3

Notare

3

Finanzmarktaufsicht

3

Immobilienhändler

1

Wirtschaftstreuhänder

1.059

Gesamt

 

Zusätzlich erfolgten 172 Meldungen in Zusammenhang mit der Identifizierung von Überbringersparbüchern.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

Die notwendigen Ermittlungen wurden entweder von der Geldwäschemeldestelle oder den lokalen Sicherheitsdienststellen eingeleitet. Gemäß § 41 Abs. 6 BWG hat die Geldwäschemeldestelle die Anzeige gemäß § 78 Strafprozessordnung sowie die Anzeige an die Finanzstrafbehörden in jenen Fällen, bei denen auf Grund der ermittelten Daten ein Verdacht auf Vorliegen der Verletzung der §§ 33 bis 41 und 49 bis 52 Finanzstrafgesetz vorliegt, zu unterlassen.  Analoge Bestimmungen befinden sich in den übrigen Materiengesetzen, die die Meldepflichten regeln.

 

Jahr

Anzahl der Anzeigen

Straf- und Nachtragsanzeigen bzw. Meldungen

2008

274

Strafanzeigen im Bundesgebiet wegen Verdachtes der Geldwäscherei (durch A-FIU bzw. Sicherheits-dienststellen)

 

  69

Straf- und Nachtragsanzeigen durch die A-FIU an die zuständigen Staatsanwaltschaften

 

  17

Sachverhalte an die Finanzmarktaufsicht wegen Nichtoffenlegung der Treuhandbeziehungen

 

  23

Sachverhalte an Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wegen Bezuges zur Terrorismusfinanzierung

 

Im Jahre 2008 wurden Meldungen wegen Eigengeldwäsche, die in Österreich keinen separaten Straftatbestand darstellen, noch nicht statistisch erfasst. Solche Anzeigen erfolgen durch die fachlich zuständigen lokalen Sicherheitsdienststellen.

 

Zu Frage 3:

Von der A-FIU erfolgte im Jahre 2008 keine  Untersagung oder vorläufige Aufschiebung einer Finanztransaktion.

 

Zu Frage 5:

In fünf Fällen wurde von der Führung eines Strafverfahrens Abstand genommen.

 


Zu Frage 6:

Die erstatteten Verdachtsmeldungen wiesen einen starken Auslandbezug auf. In den erstatteten Verdachtsmeldungen spielten mehr als 400 Offshore-Gesellschaften eine zentrale Rolle.

Mangels zentraler Erfassung entsprechender Daten muss von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden. 

 

Zu Frage 7:

Keine.

 

Zu Frage 8:

€ 12,4 Mio.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 12:

Den Mitarbeitern der A-FIU ist der Punkt 77 des GRECO-Berichtes bekannt und wird bei den Schulungsveranstaltungen sowohl für die meldepflichtigen Berufsgruppen als auch für die nationalen Sicherheitsdienststellen explizit darauf eingegangen. Es wird der Unterschied zwischen Geldwäscherei (Mittelherkunft) und Bestechung (überwiegend Mittelverwendung) herausgearbeitet.

 

Zu Frage 13: 

Bereits vor der Finalisierung des Rechungshofberichtes hat die A-FIU im Juni 2008 einen Aktionsplan erstellt, der einen fixen Bestandteil des gemeinsam erstellten Maßnahmenkataloges – basierend auf der Implementierung der 3. Richtlinie - darstellt. Der Maßnahmenkatalog betrifft neben den meldepflichtigen Berufsgruppen und den Aufsichtsbehörden noch die Bundesministerien für Finanzen, Justiz und Inneres (A-FIU, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die nationalen Ermittlungsstellen) sowie die Wirtschaftskammer Österreich.

Der Aktionsplan betrifft regelmäßig wiederkehrende Schulungen für Mitarbeiter der meldepflichtigen Berufsgruppen und der nationalen Ermittlungsbehörden unter Einbindung der Wirtschaftskammer Österreich. Weiters wird im Herbst 2009 ein Österreich weites Geldwäscheseminar für die nach-geordneten Sicherheitsdienststellen durchgeführt.

Im Bereich der Vermögensabschöpfung wurde ein elektronisches Meldesystem an die Zentralstelle im Bundeskriminalamt implementiert. Auch in diesem Bereich finden jährliche Seminare unter Einbindung der Justiz für die nachgeordneten Dienststellen statt.

 

Zu Frage 14:

Eine Analyse der Verdachtsmeldungen zeigte, dass eine Vielzahl der Verdachtsmeldungen Sachverhalte mit Eigengeldwäsche (Vorauszahlungsbetrügereien, Ebaybetrügereien, Phishingmails, Betrügereien in Verbindung mit Gewinnverständigungen, Anlagebetrügereien, den Suchtgift- und den Menschenhandel und der „Korruption“) betrafen.

Die verdächtig erscheinenden Transaktionen wurden unter Zuhilfenahme von Money Remittance Systemen oder Offshore-Gesellschaften bzw. durch Zuhilfenahme von Onlinebanking und Bargeld durchgeführt.  

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Der Geldwäschemeldestelle ist kein derartiger Vorfall im Jahre 2008 bekannt.

 

Zu Frage 17:

Die A-FIU arbeitet auf internationaler Ebene mit Interpol, Europol, Verbindungsbeamten und der Egmontgruppe (Vereinigung aller Geldwäschemeldestellen) zusammen.

 

Zu Frage 18:

Die A-FIU ist aktiv in die jährliche Typology - Sitzung der FATF (Financial Action Task Force) eingebunden. Weiters werden von der A-FIU in der OWG (Operational Working Group) der Egmontgruppe  die praktischen Erfahrungen an Hand von Ermittlungsbeispielen aus dem Blickwinkel einer polizeilichen FIU dargelegt.

Die A-FIU ist gemeinsam mit dem Falschgeldreferat und der Nationalbank in ein Interpolprojekt  „Hawala-System“ eingebunden und werden die Ergebnisse und Rückschlüsse über dieses Phänomen vom Generalsekretariat im Jahre 2009 vorgestellt.

Die A-FIU war in ein Twinning-Projekt „Kulturgut“ in Rumänien eingebunden.