1761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2009 unter der Zl. 1786/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die massive Unterdrückung der christlichen Assyrer in der Türkei und die unerträglichen Versuche des türkischen Staates, das christliche Kloster Mor Gabriel zu enteignen“ an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Am 26. Juli 2008 bekräftigte Staatssekretär Dr. Hans Winkler öffentlich, dass der Schutz und die Förderung der Menschen- und Minderheitenrechte, darunter auch der Einsatz für Religionsfreiheit, ein stetes Anliegen der Österreichischen Außenpolitik sind.

Am 23. September 2008 wurden allen-österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland die Entschließungen sowohl des Nationalrates vom 10. Juli 2008 als auch des Bundesrates vom 25. Juli 2008 zur Kenntnis gebracht. Die österreichischen Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen es Probleme hinsichtlich Religionsfreiheit gibt, wurden aufgefordert, die Situation betreffend Religionsfreiheit in enger Abstimmung mit den EU-Partnern zu beobachten und regelmäßig zu berichten. Es erging die Weisung, einschlägige Kontakte zu pflegen und bei Auftreten problematischer Entwicklungen oder bei relevanten Einzelfällen dem BMeiA Vorschläge für Initiativen im EU-Rahmen oder bei besonderer Begründetheit auf bilateraler Ebene zu machen.


Die Menschenrechtsabteilung meines Hauses steht in regelmäßigem Kontakt mit Organisationen, die sich weltweit für Religionsfreiheit einsetzen, lässt sich von diesen über deren Anliegen informieren und berät mit ihnen über Möglichkeiten, verfolgten Gruppen und Personen zu helfen. In mehreren Fällen führte dies zu konkreten Schritten, insbesondere Demarchen und öffentliche Erklärungen, vor allem im Rahmen der EU.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ich teile die Besorgnis, die auch im jüngsten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Türkei vom 5. November 2008 mit Bezug auf die nach wie vor bestehenden Defizite bei der Religionsfreiheit zum Ausdruck kommt. Von diesen Defiziten sind die christlichen Gemeinden besonders betroffen.

Ich trete mit Nachdruck dafür ein, dass die Europäische Union gegenüber der Türkei auf die effektive Gewährleistung voller Religionsfreiheit drängt. Ich habe die Situation der Christen in der Türkei im Rahmen meines Arbeitsgespräch mit dem damaligen türkischen Außenminister Ali Babacan am 15. April dieses Jahres in Wien ausdrücklich angesprochen und werde auch künftige Treffen mit offiziellen Vertreterinnen und Vertretern der Türkei dazu benützen, dieses Thema zu relevieren.

Zu Frage 4:

Mir ist bekannt, dass derzeit zwei Prozesse anhängig sind, die Eigentumsrechte an Ländereien in der Umgebung des Klosters Mor Gabriel betreffen. Ein weiterer Prozess in gleicher Angelegenheit wurde bereits Ende Mai dieses Jahres zu Gunsten des Klosters entschieden.

Zu Frage 5:

Die österreichische Botschaft in Ankara beobachtet gemeinsam mit den Botschaften der anderen EU-Staaten und der Vertretung der Europäischen Kommission die Situation des Klosters Mor Gabriel und die anhängigen Gerichtsverfahren genau. Die österreichische Botschaft berichtete kürzlich, dass Abgeordnete der regierenden AKP-Fraktion derzeit im Auftrag von Ministerpräsident Erdogan um eine einvernehmliche Lösung bemüht sind. Die Lage des Klosters Mor Gabriel ist auch Gegenstand der mehrmals jährlich stattfindenden politischen Konsultationen zwischen der EU und der Türkei.