1763/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-90180/0012-III/3/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1883 /J der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegen zu dieser Frage keine Daten vor, da bisher keine Regelung existiert, wonach Produkte mit RFID-Chips gesondert zu erfassen wären.

Frage 2 und 3:

Dementsprechend gibt es auch keine Liste von mit RFID-Chips bestückten Produkten.


Frage 4:

Unter Zugrundelegung der Antwort zu Frage 1 muss auch diese Frage verneint werden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Marktüberwachungskompetenz für das BMASK nur im Hinblick auf gefährliche Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz BGBl. I Nr. 16/2005 besteht.

 

Mit freundlichen Grüßen