1765/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0207-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1804/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 und 6:

Das Programm zur geschlechtergerechten Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz steht unter dem Motto "Gemeinsam in eine gesunde Zukunft". Es startete 1999 mit einer Fragebogenerhebung unter den MitarbeiterInnen, die auch Reformvorschläge abgaben. Die Aspekte "Gender und Gesundheit" und "Nachhaltigkeit" fließen in das Programm ein.

Das Projekt zielt darauf ab, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen (einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten, Stress), Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten soll durch unterschiedliche alter(n)s- und geschlechtergerechte Maßnahmen, die die physischen, psychischen und sozialen Belastungen am Arbeitsplatz reduzieren sollen, gefördert werden. Ziel ist, durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz die Gesundheit, Motivation und Effizienz der MitarbeiterInnen zu fördern.

Mit der Unterzeichnung der Charta für Betriebliche Gesundheitsförderung im Jahr 2007 setzte mein Ressort auch nach außen hin ein Zeichen.

Frage 2:

Entsprechend dem Beschwerdeprofil und den Vorschlägen der KollegInnen wurden seit 1999 die einzelnen Maßnahmen in Abstimmung mit der arbeitsmedizinischen Betreuung, dem Betriebsarzt, der Schulungsabteilung und der Sportvereinigung Sozialministerium (SVSM) umgesetzt. So entstanden unterschiedliche gesundheitsfördernde Angebote - von Ernährungsvorträgen über Qi Gong, NichtraucherInnen-Seminare, Impfaktionen, Venenmessungen, Blutdruckscreening, Hautvorsorge, Lauftrainings bis zur Gesundheitsstraße.

Um Stressbelastungen entgegenzuwirken, wurden Schulungen für Führungskräfte und für MitarbeiterInnen angeboten sowie Seminare zu Yoga und Progressiver Muskelentspannung durchgeführt. Übungen zu richtigem Gehen, Stehen, Sitzen und Wirbelsäulenentlastung wurden offeriert. Eine Raumgüteerhebung (Temperatur und Licht) und Wasserqualitätsmessungen sowie ergonomische Beratungen fanden vor Ort statt. Besonders gut angenommen wird die Äpfelaktion, die jeden Herbst stattfindet.

Neben diesen Einzelmaßnahmen wurden jährliche Schwerpunkte festgelegt und themenbezogene Gesundheitstage abgehalten:

-       2004/05: richtige, gesunde Ernährung,

-       2006: alter(n)sgerechte Maßnahmen,

-       2007 "Gesundes Frauenherz - gesundes Männerherz",

-       2008: psychische Gesundheit (Burnout, Stressprävention) – geschlechtsspezifischer Umgang mit Stress.

Im Rahmen der Umsetzung des Bundes–Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG) werden in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizinerin und dem Sicherheitstechniker sowie in Absprache mit den gemäß B-BSG mit Aufgaben des Bedienstetenschutzes betrauten Personen sowie mit der Personalvertretung regelmäßig unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt. In den Jahren 2008 und 2009 waren dies etwa:

-       Arbeitsplatzbegehungen durch die Arbeitsmedizinerin und den Sicherheits-techniker; Erstellung und Aktualisierung eines Planes zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze durch den Sicherheitstechniker; laufende Kontaktaufnahme mit den Bediensteten und Kontrolle dieses Planes,

-       Rückenschulen in Zusammenarbeit mit dem Sportverein Sozialministerium,

-       Erstellung einer Broschüre „Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz“,

-       Sehtests und Augenschulen durch die Arbeitsmedizinerin,

-       Übungen für die Hände durch die Arbeitsmedizinerin,

-       Überprüfung der Impfpässe samt Impfempfehlungen durch die Arbeitsmedizinerin,

-       Grippe- und Zeckenschutzimpfungen,

-       Bezahlung von Bildschirmarbeitsbrillen.


Frage 3:

Die Höhe des Budgets richtet sich nach den unterschiedlichen Schwerpunkten (siehe Beantwortung der Frage 2) und wird je nach Maßnahme aus verschiedenen Ansätzen (z.B. Gesundheitsförderung, Beschaffung, Arbeitsmedizinische Betreuung, sicherheitstechnische Betreuung, Aus- und Weiterbildung, CSR, SVSM, Gender Mainstreaming) finanziert. So betrugen etwa die Ausgaben für das Jahr 2008 für die arbeitsmedizinische Betreuung (samt Impfungen) 21.799,76 € und für 2009 sind für derartige Ausgaben 26.000 € veranschlagt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann .

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1802/J der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Mit freundlichen Grüßen