1768/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrat Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. Juni 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0170-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 1824/J betreffend „Familienleistungen Burgenland“,
welche die Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowisch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2009 an mich richteten,
stelle ich eingangs erklärend fest:
Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.
Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.
Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:
Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.
Es bezogen im Burgenland insgesamt 4.553 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 3.921 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 632 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Von Letzteren waren 193 Drittstaatsangehörige sowie zehn Personen als sogenannte Grenzgänger im Burgenland beschäftigt.
Es bezogen im Burgenland insgesamt 694 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 479 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 215 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Von Letzteren waren 95 Drittstaatsangehörige sowie fünf Personen als sogenannte Grenzgänger im Burgenland beschäftigt.
Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:
Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.
Es wurde im Burgenland für 65.800 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 60.192 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 5.608 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Von Letzteren waren 2.071 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 1.236 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger im Burgenland beschäftigt waren.
Es wurde im Burgenland für 2.781 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 2.670 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 111 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Von Letzteren waren 53 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 12 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger im Burgenland beschäftigt waren.
Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:
Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.
Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die im Burgenland im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 166.486.843,09, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 145.209.541,57, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 21.277.301,52.
Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die im Burgenland im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 5.056.910,13.
Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die im Burgenland im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger im Burgenland beschäftigt waren, beträgt € 9.719.283,18.
Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:
Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.