1771/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0228-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1905/J der Abgeordneten Gartelgruber, Mühlberghuber und weiterer
Abgeordneter
wie folgt:

Fragen 1 bis 5:

Hinsichtlich dieser Fragen ist primär auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit für Angelegenheiten des Gesundheitswesens und für Angelegenheiten der Krankenversicherung zu verweisen.

Aus der Sicht meines Ressorts ist Folgendes anzuführen:

In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist Kinderarmut auf die finanzielle Armutslage der gesamten Familie bzw. auf die prekären Einkommensverhältnisse der Eltern zurückzuführen. Mit der geplanten Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll es zu einer Anhebung der bis dato unterschiedlich hohen Sozialhilferichtsätze der Länder auf ein einheitliches Mindestniveau kommen, das sich an den Richtsätzen für AusgleichszulagenempfängerInnen in der Pensionsversicherung orientieren soll. Diese erhöhten Mindeststandards sollen auch zu einer verbesserten finanziellen Absicherung einkommensschwacher Elternhaushalte beitragen.

Darüber hinaus ist derzeit eine nicht unerhebliche Anzahl von SozialhilfeempfängerInnen samt deren Kindern nicht krankenversichert. Im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wird es daher auch zu einer Einbeziehung dieser Personengruppe in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Mit diesem Schritt soll der uneingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung dieser Menschen, deren prekäre Lebenssituation stärker zu Erkrankungen führen kann, sichergestellt werden.

 

Frage 6:

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten werden, sind nach dem Verbrechensopfergesetz, BGBl. Nr. 288/1972, anspruchberechtigt und können die dort vorgesehene finanzielle (staatliche) Hilfe erhalten.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass seit 1999 die Kosten kausaler psychotherapeutischer Krankenbehandlungen bis zu einem festgelegten Höchstausmaß nach dem Verbrechensopfergesetz ersetzt werden können, sofern der zuständige Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss erbringt. Diese Regelung wurde im Jahr 2005 auf Fallkonstellationen erweitert, in denen der Krankenversicherungsträger Kosten im Rahmen der Wahlarzthilfe erstattet.

Erst kürzlich wurde mit BGBl. I Nr. 40/2009 für Verbrechensopfer eine Pauschalentschädigung für Schmerzengeld eingeführt, wenn sie eine schwere Körperverletzung erlitten haben. Diese Regelung, die das staatliche Hilfsangebot in quantitativer und qualitativer Hinsicht optimiert, gilt für die ab Juni 2009 verübten Gewalttaten. Der Pauschalbetrag beträgt 1.000 € und bei Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen 5.000 €.

Im Übrigen betrifft die Frage die Zuständigkeitsbereiche der Bundesministerin für Justiz (Angelegenheiten des Zivil- und des Strafrechts) und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt).

 

Frage 7:

Auch diese Frage betrifft primär die Aufgabenbereiche anderer Ressorts (Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie Bundesministerium für Inneres).

Seitens meines Ressorts wurden in den letzten Jahren folgende Aktivitäten zur Gewaltprävention gesetzt:

-       Im Rahmen der Gender Tage 2007 - einer Initiative des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit der Frauensektion im Bundeskanzleramt und meinem Ressort ‑ wurden in jedem Bundesland bubenspezifische Veranstaltungen bzw. Workshops für Schulen zum Thema „Gewaltprävention“ durchgeführt und mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz finanziert.

-       Gewaltprävention – „Gewalt ist uncool“

Das Auftreten gegen Gewalt von Männern innerhalb und außerhalb der Familie und die Gewaltprävention speziell bei Buben und männlichen Jugendlichen gehören zu den Schwerpunkten der männerpolitischen Aktivitäten des Sozialministeriums. Seit 2007 wird diesem Thema mit verschiedensten Maßnahmen Rechnung getragen, so z.B. durch Schwerpunktförderungen von Projekten gegen männliche Gewalt in allen Bundesländern und die enge Zusammenarbeit mit den Männerberatungseinrichtungen. Die Kooperation mit der international agierenden NGO White Ribbon unter dem Motto „Männer gegen Männergewalt" und die Zusammenarbeit mit dem Frauen-, dem Unterrichts- und dem Justizministerium unter der Dachmarke „Gemeinsam gegen Gewalt“ gehören ebenfalls zum Maßnahmenpaket im Bereich der Gewaltprävention.

 

Gewaltpräventive Bedeutung erlangt auch das Eintreten für den Abbau überkommener Rollenklischees sowie die Entwicklung positiver männlicher Identität - beginnend mit entsprechend geschlechtssensibler Erziehung von Buben und männlichen Jugendlichen.

Im Jahr 2008 stand der White Ribbon Day unter dem Thema „Wir sind Männer ohne Gewalt". Gemeinsam mit White Ribbon wurde eine umfassende Informationsoffensive zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesem Thema gestartet.

 

Frage 8:

Diese Frage betrifft die Aufgabenbereiche der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen