1773/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      Juni 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0082-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1705/J vom 20. April 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 4. bis 6.:

Die Versetzung von Beamtinnen/Beamten in den Ruhestand bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten nach § 15b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Dienstbehörden. Nach § 1 Z 3 der Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten (BGBl. II Nr. 105/2006) erfolgt daher auch die Verwaltung von Schwerarbeitszeiten bei den Dienstbehörden. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ist somit für Anträge auf Schwerarbeitspensionen sowie für Prüfungen, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Schwerarbeitspensionen vorliegen, nicht zuständig.

 

Zu 3., 7. und 8. sowie 9 a) bis f):

Es wird auf die diesbezügliche Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1706/J vom 20. April 2009 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

 

Zu 9 g):

Eine allfällige Sanierung obliegt dem fachlich zuständigen Ressort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.