1775/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Justiz


Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0125-Pr 1/2009

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1731/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „CAUSA DUVAL/BAD GASTEIN“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja.


Zu 2, 3, 9 bis 12, 24 bis 35:

Im Hinblick darauf, dass sich diese Fragen auf eine Strafsache beziehen, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnte. Dienstaufsichtsbehördlich zu beanstandende Verzögerungen liegen jedenfalls nicht vor.

Zu 4, 5 und 18:

Abgesehen von den zu den Fragen 2 und 6 angesprochenen Verfahren sind gegen die Genannten nach den mir vorliegenden Informationen keine Verfahren anhängig.

Zu 6 und 8:

Nein.

Zu 7:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil das Tagebuch nicht mehr vorhanden war und rekonstruiert werden musste. Der Bezug habende Gerichtsakt ist der Staatsanwaltschaft Wien noch nicht übermittelt worden.

Zu 13, 40 bis 43:

Gemäß § 8 Abs. 1 StAG haben die Staatsanwaltschaften u.a. über Strafverfahren, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, von sich aus der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft unter Mitteilung der etwa schon getroffenen Anordnungen zu berichten und in diesen Berichten zum beabsichtigten weiteren Vorgehen Stellung zu nehmen. Über Strafanzeigen gegen Mitglieder eines allgemeinen Vertretungskörpers ist jedenfalls zu berichten, wenn ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Mitglieds nicht auszuschließen ist. Soweit nicht bloß Strafsachen mit räumlich begrenzter Bedeutung betroffen sind, haben nach § 8a Abs. 2 leg. cit. die Oberstaatsanwaltschaften Berichte gemäß § 8 Abs. 1 StAG mit einer Stellungnahme, ob gegen das beabsichtigte Vorgehen oder die Art der zur Genehmigung vorgelegten Erledigung ein Einwand besteht, dem Bundesminister für Justiz vorzulegen.

Da die Staatsanwaltschaft Salzburg zunächst offenkundig davon ausging, dass die angeführten Voraussetzungen nicht vorlagen, erstattete sie keine solchen Berichte. Auf Grund der in der Zwischenzeit erfolgten medialen Berichterstattung und dem dadurch deutlich gewordenen besonderen öffentlichen Interesse liegen nunmehr allerdings diese Voraussetzungen vor.

Zu 14:

Nein.

Zu 15 bis 17:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 14.

Zu 19:

Die in der Anfrage genannte Anzeige langte dem elektronischen Verfahrensregister zufolge am 19. August 2008 bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und wurde wegen Unzuständigkeit am 11. September 2008 an die Staatsanwaltschaft Salzburg abgetreten, wo der Akt am 16. September 2008 einlangte. Er wurde am 2. Oktober 2008 in das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Salzburg einbezogen, die am selben Tage das Landeskriminalamt Salzburg mit Erhebungen beauftragte.

Zu 20 bis 23:

Nach Ansicht der für die Beurteilung dieser Frage in erster Linie zuständigen Staatsanwaltschaft Salzburg ist das nicht der Fall, weil der Sachverhalt in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Verdächtigen stehe.

Zu 36:

Ja, eine.

Zu 37:

Ja.

Zu 38:

Nein.

Zu 39:

Zur Strafverfolgung ist primär die Staatsanwaltschaft berufen. Dem Bundesministerium für Justiz kommt die aufsichtsbehördliche Kompetenz über die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaften zu.

Zu 44:

Ich habe – auf Basis der mir vorliegenden Informationen – keine Anhaltspunkte für derartige Versuche.

 

 

. Juni 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)