1790/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/89-PMVD/2009 19.
Juni 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2009 unter der Nr. 1780/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatzbereitschaft von medizinischem Gerät im Heeresspital Wien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zunächst klarzustellen, dass sich alle für das Heeresspital beschafften medizinisch-technischen Geräte in betriebsbereitem Zustand befinden und in den jeweiligen Fachambulanzen und Stationen verwendet werden. Auch die Notarztwagen sind einsatzbereit. Da zum Teil die Garagierungsmöglichkeiten nicht beheizbar sind, müssen temperaturempfindliche Sanitätsversorgungsgüter außerhalb der Ambulanzfahrzeuge in beheizbaren Räumlichkeiten verwahrt werden.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Seit dem Jahr 2006 wurden für das Heeresspital keine „Großgeräte“ im Sinne der Definition des Wiener Krankenanstaltenplans 2006 beschafft.
Zu 4:
Nein; eine „Einlagerung“ von Großgeräten ist im Heeresspital weder vorgesehen noch zielführend.
Zu 5 bis 7:
Entfällt.