1790/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Textfeld: MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/89-PMVD/2009                                                                                                                   19. Juni 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2009 unter der Nr. 1780/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatzbereitschaft von medizinischem Gerät im Heeresspital Wien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist zunächst klarzustellen, dass sich alle für das Heeresspital beschafften medizinisch-technischen Geräte in betriebsbereitem Zustand befinden und in den jeweiligen Fachambulanzen und Stationen verwendet werden. Auch die Notarztwagen sind einsatz­bereit. Da zum Teil die Garagierungsmöglichkeiten nicht beheizbar sind, müssen tempera­turempfindliche Sanitätsversorgungsgüter außerhalb der Ambulanzfahrzeuge in beheizbaren Räumlichkeiten verwahrt werden.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Seit dem Jahr 2006 wurden für das Heeresspital keine „Großgeräte“ im Sinne der Definition des Wiener Krankenanstaltenplans  2006 beschafft.

Zu 4:

Nein; eine „Einlagerung“ von Großgeräten ist im Heeresspital weder vorgesehen noch zielführend.

Zu 5 bis 7:

Entfällt.