1791/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0087-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1783/J vom 22. April 2009 der Abgeordneten Heinz–Christian Strache und Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Aufsichtsgesetze, insbesondere BWG, VAG, WAG und BörseG enthalten keine Bestimmungen zur möglichen Zahl von Aufsichtsratsmandaten. Eine Beschränkung, die auch in den österreichischen Corporate Governance Kodex aufgenommen wurde, hat der Gesetzgeber lediglich in § 86 Aktiengesetz vorgesehen. Die Vollziehung des Aktiengesetzes ressortiert allerdings nicht zum Bundesministerium für Finanzen.
Ausgenommen der Frage 16. können daher die Fragen nicht konkret beantwortet werden.
Zu 16.:
Es gibt keinen empirischen Hinweis, dass das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt bzw. in ein bestimmtes Wertpapier dadurch beeinflusst wird, wie viele Aufsichtsratmandate ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats ausüben darf. Bei einem internationalen Vergleich ist auf das jeweilige Aufgabenspektrum des Aufsichtsrats abzustellen, welches in Österreich im Vergleich zu dem im angelsächsischen Raum gebräuchlichen „one board System“ deutlich geringer ist.
Mit freundlichen Grüßen