1791/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      Juni 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0087-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1783/J vom 22. April 2009 der Abgeordneten Heinz–Christian Strache und Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Aufsichtsgesetze, insbesondere BWG, VAG, WAG und BörseG enthalten keine Bestimmungen zur möglichen Zahl von Aufsichtsratsmandaten. Eine Beschränkung, die auch in den österreichischen Corporate Governance Kodex aufgenommen wurde, hat der Gesetzgeber lediglich in § 86 Aktiengesetz vorgesehen. Die Vollziehung des Aktiengesetzes  ressortiert allerdings nicht zum Bundesministerium für Finanzen.

 

Ausgenommen der Frage 16. können daher die Fragen nicht konkret beantwortet werden.

 

Zu 16.:

Es gibt keinen empirischen Hinweis, dass das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt bzw. in ein bestimmtes Wertpapier dadurch beeinflusst wird, wie viele Aufsichtsratmandate ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats ausüben darf. Bei einem internationalen Vergleich ist auf das jeweilige Aufgabenspektrum des Aufsichtsrats abzustellen, welches in Österreich im Vergleich zu dem im angelsächsischen Raum gebräuchlichen „one board System“ deutlich geringer ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.