1793/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/90-PMVD/2009 19.
Juni 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. April 2009 unter der Nr. 1809/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "gesundheitsfördernde Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 6:
Sport und Bewegung sind im Österreichischen Bundesheer ein besonderes Anliegen – nicht nur, weil Soldaten fit sein müssen, um ihre schwierigen Aufgaben zu erfüllen, sondern auch, weil das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport alles unternimmt, um eine aktive und gesunde Gesellschaft zu fördern. Daher werden zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in meinem Ressort verschiedenste Maßnahmen gesetzt. So kann beispielsweise die Körperausbildung für Rekruten und Kaderpersonal im Rahmen des Dienstes und auch die Möglichkeit der Benützung von Sporteinrichtungen durch Zivilbedienstete nach Dienst als ein wichtiger Beitrag für die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit angesehen werden. Darüber hinaus gibt es diverse präventive Maßnahmen, wie unter anderem eine umfassende medizinische und psychologische Untersuchung im Rahmen des Stellungsverfahrens und vor Entsendung in einen Auslandseinsatz, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, Beratungen durch Arbeitsmediziner sowie unterschiedlichste Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, wodurch das Bundesheer generell einen wesentlichen Beitrag zur Krankheitsprävention in Österreich leistet. Des Weiteren wird bereits im Vorfeld allfälliger Beschaffungen von Büromöbeln auf ergonomische Gesichtspunkte Rücksicht genommen; bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen kommen entsprechende Vorschriften wie beispielsweise über eine ausreichende Beleuchtung zur Anwendung. Ein eigener Budgetposten ist auf Grund der Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen nicht vorgesehen.
Zu 4 und 5:
Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Die Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1802/J.