1795/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Alois Gradauer und weitere Abgeordnete haben am 22. April 2009 unter der Zahl 1735/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zustände bei der Polizei im Bezirk Linz-Land“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine bezirksweise Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.
Das bedeutet, dass
1. nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;
2. die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;
3. eine bezirksweise Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Standes in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.
Zu Frage 3:
16 (Stichtag 1. Mai 2009).
Zu Frage 4:
Die Krankenstandsquote im Jahre 2008 betrug 16,97 Arbeitstage pro Exekutivbeamten.
Zu Frage 5:
54.014
Zu Frage 6:
Mit 1. Jänner 2008 wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres die bundesweite Führung des sogenannten „Tätigkeitsnachweis“ in der bis dahin geltenden Form eingestellt.
Zur Verwaltungsvereinfachung wurden die diesbezüglichen Dokumentations- und Berichtspflichten auf die für den Sicherheitsbericht und den für die Fachabteilungen des Bundesministeriums für Inneres erforderlichen statistischen Bedarf reduziert.
In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass derzeit in einigen Bereichen die so genannte Elektronische Dienstdokumentation (EDD) implementiert wird. Mit dieser neuen EDV-Applikation wird hinkünftig Österreich weit der überwiegende Teil der statistischen Berichtspflichten der Polizeidienststellen als Nebenprodukt generiert werden.
Zu Frage 7:
In der angeführten Anzahl von 400 neuen Polizeibediensteten für das Landespolizei-kommando Oberösterreich ist der natürliche Abgang enthalten, welcher selbstverständlich sukzessive nach besetzt wird. Die konkreten Einsatzdienststellen für die Absolventen der Grundausbildungslehrgänge hängen vom Personalbedarf zum Zeitpunkt der Ausmusterung ab, weshalb diesbezüglich noch keine detaillierte Auskunft erteilt werden kann. Die Ballungszentren sind jedenfalls ein wesentlicher Bezugspunkt bei der Personalbedarfsplanung.
Zu Frage 8:
Für den Bezirk Linz-Land sind derzeit 44 Kraftfahrzeuge vorgesehen, wovon 43 Kraftfahrzeuge für den Einsatz verfügbar sind. Das aufgrund eines Verkehrsunfalls mit Totalschaden ausgefallene Kraftfahrzeug wird ersetzt.
Zu den Fragen 9 und 10 :
Der technische Ausrüstungsstand im Bezirk Linz-Land entspricht dem einheitlichen Standard im Bereich der Bundespolizei, welcher nach den Kriterien der Arbeitsbelastung und des Personalstandes festgelegt wird. Dieser Standard wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der budgetären Rahmenbedingungen laufend evaluiert und erneuert bzw. ausgebaut.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Abwicklung und Umsetzung organisatorischer und operativer Aufgaben bedingt für jede Exekutivdienststelle ein Mindestmaß an administrativen Tätigkeiten.
Es darf aber darauf verwiesen werden, dass administrative Tätigkeiten im Bereich einer Polizeiinspektion zumeist spezielles exekutivspezifisches Fachwissen voraussetzt und oftmals für die weiteren exekutivdienstlichen Erhebungs- und Ermittlungstätigkeiten die weitere Grundlage bilden.
Ziel ist es, die Aufgaben der Exekutive auf die Kernbereiche zu reduzieren und dadurch einerseits die Außendienstpräsenz zu erhöhen und andererseits insbesondere mehr Zeit für kriminalpolizeiliche Aufklärungsarbeiten zu gewinnen.
Beispielsweise wird das Prinzip der Einmalerfassung von Daten für sämtliche Prozessschritte der polizeilichen Aufarbeitung durch eine Optimierung der Software-Systeme weiter forciert, um zeitintensive Mehrfacherfassungen zu vermeiden.
Weiters werden sämtliche Datenerfassungen und Berichtspflichten durchforstet, standardisiert und auf das für den jeweiligen Informations- und Steuerungsbedarf der einzelnen übergeordneten Ebenen zielgerichtete Ausmaß angepasst. Insbesondere darf darauf verwiesen werden, dass durch Implementierung der „Leistungsorientierten Steuerung der Bundespolizei“ (in Verbindung mit der Elektronischen Dienstdokumentation) der Großteil der gesonderten Berichterstattungen automatisiert erfolgen wird.
Laufende ablauforganisatorische Anpassungen und die Verlagerung von administrativen Aufgaben (insb. auch auf Verwaltungsbedienstete) sowie der weitere Ausbau der EDV-Applikationen (zB PAD Next Generation) werden zu einer weiteren Effektivitätssteigerung und damit auch zu einer weiteren Entlastung im Administrationsbereich der Sicherheitsdienststellen führen.
Zu Frage 13:
Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2008:
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BH Linz-Land |
Jahr 2008 |
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Angezeigte Fälle |
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Gesamtkriminalität |
8.919 |
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Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben |
1.556 |
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Strafbare Handlungen gegen die Freiheit |
431 |
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Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen |
6.145 |
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Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit |
64 |
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Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr |
133 |
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Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB |
297 |
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Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen |
293 |
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Geklärte Fälle |
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Gesamtkriminalität |
3.796 |
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Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben |
1.421 |
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Strafbare Handlungen gegen die Freiheit |
412 |
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Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen |
1.432 |
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Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit |
50 |
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Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr |
25 |
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Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB |
200 |
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Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen |
256 |
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Aufklärungsquoten |
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Gesamtkriminalität |
42,6% |
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Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben |
91,3% |
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Strafbare Handlungen gegen die Freiheit |
95,6% |
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Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen |
23,3% |
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Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit |
78,1% |
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Strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr |
18,8% |
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Sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB |
67,3% |
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Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen |
87,4% |
Zu Frage 14:
Im Bundesland Oberösterreich werden die täglichen Kriminalitätslagen aufgrund der Daten aus dem Sicherheitsmonitor durch die Sicherheitsdirektion und das Landeskriminalamt des Landespolizeikommandos sehr genau - auch unter Einbeziehung von regionalen Vorkommnissen - geprüft und bewertet.
Sind aufgrund der Analysen Tendenzen ersichtlich, so werden diese, falls für den Bezirk erkennbar, in erster Linie durch den zuständigen Kriminaldienst-Referenten des Bezirkspolizeikommandos aufgegriffen und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
Die tägliche Gesamtkriminalitätslage (auch unter Einbeziehung der Lagen der angrenzenden Nachbarländer) wird von der Sicherheitsdirektion im Rahmen der strategischen Analyse bewertet. Sind daraus Tendenzen erkennbar, werden diese Erkenntnisse im Wege des Landespolizeikommandos an die jeweils Verantwortlichen weitergeleitet.
Neben diesen strategischen Analysen führen die Organisationsteile des Landeskriminalamtes und die Kriminaldienst-Referenten der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden laufend in den spezifischen Deliktsfeldern innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeiten entsprechende Analysen durch, deren Ergebnisse auch im Rahmen der Einsatzplanungen entsprechend berücksichtigt werden.