18/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
3. November 2008 unter der Zl. 51/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „250 Tage des Versagens" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 49:
Die
österreichische Bundesregierung hat ihre Haltung von Anfang an
öffentlich dargelegt: Es
sind
alle Bemühungen zur Freilassung der Geiseln zu unternehmen, die Regierung
Österreichs
ist
jedoch nicht erpressbar und sie finanziert keine Terroristen.
Ziel
der österreichischen Bundesregierung war daher eine ausschließlich
humanitäre Lösung
ohne Gewaltanwendung und Lösegeldzahlung. Der Einsatz bewaffneter
Kräfte (Polizei oder
Militär) - sei
es durch Österreich oder Partner - wurde kategorisch ausgeschlossen. Damit
wäre das Leben von Andrea Kloiber und
Wolfgang Ebner jedenfalls akut gefährdet gewesen.
Die Arbeit der österreichischen
Bundesregierung war darauf ausgerichtet, so rasch als
möglich die unversehrte Rückkehr von Andrea Kloiber und Wolfgang
Ebner zu erreichen.
Zu den Fragen 4 bis 9:
Nein.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Schon anlässlich
der Reise von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer vom 20. bis 24. Februar
2008 - also vor Bekanntwerden der Entführung von Wolfgang Ebner und Andrea
Kloiber -
wurde die Prüfung der
Entwicklungszusammenarbeit Österreichs mit Mali ins Auge gefasst.
Wir unterhalten schon bisher
ausgezeichnete bilaterale und multilaterale Beziehungen. Diese
haben sich durch die tatkräftige und anerkennenswerte Hilfe der
malischen Behörden und
insbesondere des Präsidenten weiter intensiviert. Konkrete Projekte wurden
jedoch nicht
vereinbart.
Zu den Fragen 14 und 16 bis 21:
Zweck der Reise war
die Übergabe der freigelassenen österreichischen Staatsbürger
Andrea
Kloiber und Wolfgang Ebner von Mali an
Österreich, sowie deren rasche Rückbringung nach
Österreich zur allfälligen medizinischen Betreuung, weiters die
Überbringung des Dankes der
österreichischen Bundesregierung und des österreichischen
Bundespräsidenten an Präsidenten
Amadou Toumani Touré durch mich als Vertreterin der
österreichischen Bundesregierung
und des österreichischen Bundespräsidenten. Meine Reise erfolgte in
Absprache mit
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer,
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Vizekanzler Mag.
Wilhelm Molterer, Bundesminister für Landesverteidigung Mag.
Norbert Darabos und
Bundesministerin für Inneres Dr. Maria
Fekter.
Seit längerem war vom
Krisenstab eine allfällige Geiselheimholung vorbereitet worden. Im
Flugzeug waren neben mir ein Notarzt, zwei Angehörige des
Bundesministeriums für
Landesverteidigung (BMLV), zwei Angehörige des Bundesministeriums für
Inneres (BM.I)
sowie mein Kabinettschef, wobei die Kosten
für die Rückholung von den beteiligten Ressorts
anteilsmäßig getragen werden. Sie hätten in jedem Fall
beglichen werden müssen, und zwar
unabhängig davon, ob die Außenministerin mit im Flugzeug sitzt oder
nicht.
Zu den Fragen 15, 22, 39, 43, 44, 46 und 57:
Gemäß
Bundesministeriengesetz ist der Schutz österreichischer Staatsbürger
im Ausland
Aufgabe des Außenministeriums. Mein Ressort ist daher verpflichtet,
für im Ausland in Not
geratene Österreicher Hilfe zu leisten. Das tun wir nach besten
Kräften und im zumutbaren
Rahmen, wobei im Einzelfall und abhängig von den Umständen jedes
spezifischen
Konsularfalles sehr sorgsam entschieden
wird, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich
sind. Im Vordergrund steht die Hilfe zu Selbsthilfe. Wenn jedoch wie im Fall
von Andrea
Kloiber und Wolfgang Ebner eine Notsituation eintritt, in der weder die
Betroffenen selbst
noch ihre Angehörigen helfen können, ergreift das
Außenministerium - im Einzelfall auch
unterstützt von anderen betroffenen Ressorts - die nötigen
Maßnahmen, um in Not geratene
österreichische Staatsbürger wohlbehalten nach Österreich
zurück zu holen. Bei der
Abwägung der Maßnahmen spielt
auch die Frage der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eine
Rolle.
Die
Möglichkeiten für allfällige Regressansprüche sind im
Konsulargebührengesetz § 1 Abs. 3
klar festgelegt. Die
Kosten darüber hinaus gehen im Sinne einer Solidargemeinschaft zu
Lasten der Allgemeinheit. Es ist daher
bewährte Politik der Bundesregierung, bei
individuellen Konsularfällen einzelne Kostenfaktoren nicht einzeln
auszuweisen.
Zu den Fragen 23 bis 27:
Nein.
Zu den Fragen 28 bis 31 und 34:
Die
österreichische Bundesregierung war zu jedem Zeitpunkt bemüht, eine
rasche Freilassung
der beiden Geiseln zu erwirken, hatte allerdings nur beschränkte
Möglichkeiten, dies auf dem
Hoheitsgebiet eines
fremden Staates auch tatsächlich zu erreichen. Deshalb wurde das
Angebot des Präsidenten von Maili, Amadou Toumani Touré, angenommen, der sich
seinerseits für eine humanitäre
Lösung ausgesprochen hatte.
Die Zusammenarbeit der operationeil
zuständigen Ressorts Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA), BMLV und BM.I hat
ausgezeichnet funktioniert. Es gab
keinerlei Pannen. Österreich hat aktiv am Aufbau eines
dichten Netzes an Informationen und Kontakten mitgewirkt. Die Zeitdauer
war von
österreichischer Seite nicht
beeinflussbar.
Zu den Fragen 32, 33 und 35:
Ich weise
ausdrücklich die von Ihnen - auch in dieser parlamentarischen Anfrage
offen oder
unterschwellig -
erhobenen Vorwürfe als unzutreffend zurück.
Ich habe
persönlich meinen Beitrag zur Lösung des Entführungsfalles
Andrea Kloiber und
Wolfgang Ebner engagiert und umsichtig in Teamarbeit mit der
österreichischen
Bundesregierung
und dem Krisenstab geleistet. Gemeinsam haben wir alles im Rahmen der
unter
der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 und 49 geschilderten Parameter unternommen,
damit Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner wohlbehalten in die Heimat
zurückgebracht
werden
konnten.
Zu den Fragen 36 bis 38:
Zur
Sicherheit der an den Bemühungen zur Freilassung von Wolfgang Ebner und
Andrea
Kloiber
beteiligt gewesenen Personen ist es nicht möglich, sämtliche Fragen
zu den
Aktivitäten des Teams in Bamako in allen Details zu beantworten.
Zu den Fragen 40 bis 42 und 45:
Botschafter
i.R. Dr. Anton Prohaska, ein Diplomat mit exzellentem Ruf und umfassender
Erfahrung in schwierigen Missionen, wurde auf Grundlage eines freien
Dienstvertrages mit
dieser
Sondermission betraut. Er wurde dabei zeitweise von je einem/r weiteren
Mitarbeiter/in
des
BMeiA unterstützt.
Zu Frage 47:
Wie
bereits erwähnt, ist gemäß Bundesministeriengesetz der Schutz
österreichischer
Staatsbürger im Ausland Aufgabe des Außenministeriums. Die
Entführung und
Gefangenschaft
von Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner sind ein klassischer, wenn auch
langwieriger
und aufwändiger Konsularfall. Die Leitung des Krisenstabes oblag daher
Generalsekretär Dr. Johannes Kyrle.
Zu den Fragen 48 und 50:
Von Anfang an
wurde von uns der Kontakt mit den EU-Partnern gesucht und Unterstützungs-
angebote angenommen. Wir nützen auch diese Gelegenheit, um nicht nur den
Partnern in der
EU sondern auch in der der Region und weit darüber hinaus für ihre
tatkräftige politische und
diplomatische
Unterstützung zu danken. Die hohe internationale Solidarität war
neben
Beharrlichkeit und Standfestigkeit ein maßgeblicher Erfolgsfaktor.
Zu den Fragen 51 bis 56:
Meine Reise
nach Mali und Algerien diente dem Zweck der glaubwürdigen Darlegung der
hohen
Priorität, welche die österreichische Bundesregierung einer raschen
und unversehrten
Rückkehr
von Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner im Zuge einer gewaltfreien Lösung
beimisst.
Ich habe diese Reise im Einvernehmen mit dem Herrn Bundespräsidenten und
der
österreichischen
Bundesregierung unternommen und darüber entsprechend informiert.
Ich
habe im Zuge dieser klassischen politischen Vermittlungsreise keinerlei Zusagen
finanzieller
oder anderer Art gemacht. Gespräche habe ich mit Präsident Amadou
Toumani
Touré und seinen
Mitarbeitern, mit dem algerischen Premierminister Abdelaziz Belkhadem
und
seinen Mitarbeitern sowie mit Botschafter Dr. Anton Prohaska geführt.
Im Anschluss an die Reise habe ich Bernhard Ebner über diese Gespräche informiert.