1804/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

                       

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 22. April 2009 unter der Zahl 1753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Wachzimmerschließungen in Salzburg" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 16:

Dienststellenstrukturänderungen sind neben dem nach der Schengenerweiterung erforderlichen sukzessiven weiteren Ausbau bundesweiter Ausgleichsmaß-nahmenstrukturen derzeit nicht geplant.

Die Schengenerweiterung und der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrolle bedingen umfangreiche organisatorische Strukturänderungen und die Implementierung operativer Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Bundespolizei.

Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist die Hintanhaltung grenzüberschreitender Deliktsformen durch Kompensation des Wegfallens der stationären Grenzkontrolle und der Überwachung der grünen Grenze.

Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Schengenerweiterung von der systematischen Grenzkontrolle und Überwachung zur selektiven Grenzraumkontrolle übergegangen. Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

Um einen reibungslosen Übergang und einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen, werden die

erforderlichen strukturellen bzw. organisatorischen und personellen Maßnahmen sukzessive zur Umsetzung gebracht.

Aufbauend auf die kriminal- und fremdenpolizeilichen Entwicklungen werden die strategische Grundausrichtung angepasst und die operativen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend ausgerichtet.

Im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg wurde 2008 beispielsweise die Fachinspektion für Ausgleichsmaßnahmen Salzburg-Münchner Bundesstraße mit 45 Planstellen errichtet sowie dem Polizeianhaltezentrum in Salzburg 10 weitere Planstellen zugewiesen.

Unter Berücksichtigung der berechtigten sozialen Interessen der betroffenen Bediensteten einerseits und der auf Basis der polizeilichen Entwicklungen zu definierenden bestmöglichen Sicherheitsstruktur in den einzelnen Regionen, werden die notwendigen strukturellen und personellen Maßnahmen sukzessive umgesetzt. Das bedeutet, dass die neue Struktur und die damit einhergehenden personellen Veränderungen – ergänzend zur ursprünglichen Planung der Phase 3 – nun schrittweise implementiert werden, um ein allfälliges Sicherheitsvakuum in den Grenzregionen jedenfalls vermeiden zu können.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Nein.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Im Sinne des Bundesgesetzes über das gesetzliche Budgetprovisorium 2009, BGBl. I Nr. 2 vom 30. Jänner 2009 wurden den nachgeordneten Kommanden und Behörden vorläufige Monatstangenten, die nur unwesentlich unter der Jahreszuweisung 2008 lagen, zugewiesen.

Die nach Beschluss des BFG 2009 vorzunehmenden finanziellen Zuweisungen für den Sachaufwand 2009 sind mit jenen des Jahres 2008 bedingt durch Veränderungen der Veranschlagung aber auch und vor allem durch den 2008 im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft EURO 2008 bestandenen Mittelbedarf und einer im Vergleich rückläufigen Indexentwicklung – um zwei wesentliche Faktoren anzuführen – nicht unmittelbar vergleichbar und werden jedenfalls den dienstbetrieblich erforderlichen Bedarf abdecken.

In diesem Konnex darf jedoch darauf verwiesen werden, dass ein wesentlicher Teil des in den einzelnen Bundesländern anfallenden Sachaufwandes durch zentral verwaltete Budgetmittel bedeckt wird. Einschränkungen in Bezug auf Ausstattungen bzw. Ausrüstungen für die Exekutivbediensteten sind nicht vorgesehen.