1812/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2009 unter der Zahl 1773/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rot-schwarzer Proporz bei der Wiener Sicherheitswache“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bürgermeisterbüro von Dr. Michael Häupl hinsichtlich der Besetzung der SW-Bereichsabteilungen Wien-Margareten und Wien-Ottakring sind mir nicht bekannt.
Dessen ungeachtet sei jedoch auf den seit 1. Juli 2005 in Kraft stehenden § 16 Abs. 1 des Führungs- und Verfügungsgesetz - FVG) hingewiesen, wonach organisatorische Maßnahmen im Bereiche von Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden sowie Polizeiinspektionen des Wachkörpers Bundespolizei dem Landespolizeikommandanten, in Wien dem Polizeipräsidenten, obliegen, sofern nicht diese Angelegenheiten durch Verordnung gemäß § 10 Abs. 4 SPG dem Landespolizeikommandanten übertragen sind, im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann, soweit sie die Betrauung mit, die Abberufung von der Leitung eines Bezirks- oder Stadtpolizeikommandos oder einer Polizeiinspektion oder die Versetzung ohne Änderung der dienstrechtlichen Stellung zum Gegenstand haben.
Zu Frage 3:
Oberst Werner Hetzl wurde mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 2002 mit der Funktion des Kommandanten der SW-Bereichsabteilung Ottakring betraut.