183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 07.01.2009

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0228-IK/1a/2008

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 170/J betreffend „ein Konjunkturpaket für Kärnten“, welche die Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen am 13. November 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, ist einleitend festzuhalten, dass es das im Regierungsprogramm festgelegte Ziel dieser Bundesregierung ist, wirksame Maßnahmen zur Stützung und Belebung der Konjunktur unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen zu setzen. Im Zuge dieser Maßnahmen hat das Hohe Haus bereits das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 mit der „Mittelstandsmilliarde“ beschlossen, mit deren Abwicklung die austria wirtschaftsservice (aws) als Förder- und Finanzierungsbank des Bundes betraut ist, und deren Umsetzung angelaufen ist.

 

Um einen optimalen Einsatz aller Mittel der öffentlichen Hand und maximale Belebungseffekte zu erzielen, ist es mir, ebenso wie es meinem Amtsvorgänger war, ein Anliegen, in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern vorzugehen. Die Einbeziehung der aws bereits im Vorfeld der Entwicklung von regionalen Konjunkturpaketen erscheint mir daher zielführend und wünschenswert, um eine optimale Koordination der Maßnahmen zwischen Bund und Ländern und damit eine maximale Wirkung zu erzielen.

 

Die in der Anfrage zitierten APA- bzw. OTS-Meldungen beziehen sich auf ein solches Konjunkturpaket des Landes Kärnten, das im Vorfeld mit meinem Amtsvorgänger koordiniert wurde. Dabei wurden insbesondere mögliche Maßnahmen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Bund und Land („Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive für Kärnten“) diskutiert und eine Abschätzung der für Kärntner Betriebe voraussichtlich im Rahmen der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes aufzuwendenden Mittel (Zuschüsse, Kredite, Haftungen) getroffen, sodass die Kommunikation der insgesamt von Bundes- und Landesseite zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen konnte.

 

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Grund bestehender Richtlinien und Budgets. In der Budgetplanung der jeweiligen Förderstelle wird für die genannten Beträge für die Initiative Vorsorge getroffen, je nach Antragstellung können Umschichtungen erfolgen. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Rahmen der üblichen Tätigkeit der aws, eine gesonderte Vereinbarung mit dem Land ist hierfür nicht erforderlich.

Die Umsetzung aller Maßnahmen wird von der aws im Auftrag meines Amtsvorgängers bereits mit hohem Engagement betrieben.

 

Zu den einzelnen Punkten stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Von der sich verschärfenden Finanzkrise und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft ist auch der Wirtschaftsstandort Kärnten betroffen. Die mittelständischen Kärntner Unternehmen ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen im Zulieferbereich der Kärntner Industrieunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen.

 

Im Zusammenhang damit hat die Kärntner Landesregierung am 30. Oktober 2008 zu einem Kärnten-Gipfel unter dem Motto „Starke Wirtschaft – Sichere Arbeitsplätze“ geladen. Seitens des Bundes war die aws als Förder- und Finanzierungsbank der Republik Österreich vertreten. Weitere Teilnehmer waren unter anderem die Kärntner Industriellenvereinigung, die Kärntner Wirtschaftskammer, die Kärntner Landwirtschaftskammer, der Kärntner ÖGB und die Kärntner Arbeiterkammer. Im Zuge des Gipfels erfolgte durch die aws eine Vorstellung des Konjunkturpakets des Bundes, das im Rahmen des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 vom österreichischen Parlament beschlossen wurde. Weiters wurden seitens der aws die Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen aws und Land Kärnten („Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive für Kärnten“) vorgestellt.

 

Die erwähnten Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Land im Rahmen der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung wurden unter der Federführung des damaligen Landeshauptmanns Dr. Jörg Haider bzw. Landesrats Dr. Josef Martinz und meinem Amtsvorgänger unter Einbeziehung der aws als Förderungseinrichtung des Bundes erarbeitet, und es wurde ein entsprechendes Grundlagenpapier erstellt. Die wesentlichen Eckpunkte der Überlegungen umfassen:

 

·        Eine gemeinsame Investitionsoffensive von aws und Land in Kärnten, im Zuge derer die von der aws zur Verfügung gestellten Mittel optimal mit Landesmitteln kombiniert und in gegenseitiger Abstimmung vergeben werden sollen.

·        Eine gemeinsame Gründerinitiative von aws und Land Kärnten, in deren Rahmen ein gemeinsames Vergabeverfahren für Gründungsförderungen nach dem Muster der bereits etablierten Verfahren in Wien, Tirol und der Steiermark entwickelt werden soll.

·        Eine Wissenskapitaloffensive von aws und Land Kärnten, im Zuge derer das Bewusstsein um die Bedeutung von Wissenskapital gestärkt und insbesondere die Verwertung von Patenten und Know-how im Rahmen der bestehenden aws-Programme unterstützt wird.

·        Eine Internationalisierungsinitiative, im Zuge derer das Unterstützungsangebot der aws für Kärntner Unternehmen vermehrt transportiert und die Zusammenarbeit zwischen Land und aws verstärkt werden soll.

·        Eine Service-Offensive, im Zuge derer das Land und die aws die Erleichterung des Zugangs zu Förderungen für KMUs sowie eine intensivere Abstimmung zur Identifizierung von förderwürdigen Projekten planen.

 

Dieses Konzept wurde im Rahmen des Kärnten-Gipfels diskutiert. Ebenso wurden die zu erwartenden positiven Auswirkungen des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 für das Bundesland Kärnten thematisiert. Als Ergebnis des Gipfels wurde die Einrichtung eines Arbeitskreises unter Beteiligung aller beim Gipfel vertretenen Institutionen zur Ausarbeitung einer Kärntner Strategie zur Konjunkturbelebung beschlossen.

 

Insgesamt handelt es sich bei der „Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive für das Land Kärnten“ um eine politische Willenserklärung zur entsprechenden Unterstützung Kärntner Unternehmen zwischen Bund und Land Kärnten. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Tätigkeit der aws, eine gesonderte rechtliche Vereinbarung ist hierfür nicht notwendig.

 

Die aws hat im Zuge der Erstellung des Konzepts für eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten die für in Kärnten ansässige Unternehmen voraussichtlich aufzuwendenden Fördermittel (Zuschüsse, Kredite, Haftungen) mit rund € 46 Mio. jährlich beziffert. Durch die Verdoppelung der AMFG-Zuschussmittel des Bundes durch das Land Kärnten (gemeinsame Förderung) in Höhe von € 5 Mio. hat die aws daher für ihre gemeinsame Planung mit dem Land Kärnten ein Gesamtvolumen pro Jahr von € 51 Mio. zu Grund gelegt. Für eine fünfjährige Initiative ergibt dies somit ein Gesamtfördervolumen von € 255 Mio., von dem bei der Planung der Maßnahmen auszugehen ist.

 


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Der Bund unterstützt österreichische Unternehmen durch Zuschüsse im Rahmen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung (AMFG). Von diesen Mitteln können – bei Vorlage geeigneter Projekte – jährlich rund € 5 Mio., insgesamt also € 25 Mio. in fünf Jahren, an Kärntner Unternehmen vergeben werden. Ein entsprechender Betrag wurde in den zugehörigen Budgetplanungen aufgenommen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Zuschussförderungen nach dem AMFG sind an die im AMFG und in den auf dessen Basis erlassenen Richtlinien vorgesehenen Auflagen gebunden.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Fördermittel werden im Rahmen dieser Maßnahmen generell an Förderwerber ausbezahlt, eine Auszahlung an Organe in Bundesländern ist nicht vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ja. Die aws schätzt die für Finanzierungsvorhaben von Kärntner Unternehmen vorzusehenden Haftungsübernahmen auf rund € 20 Mio. pro Jahr. Dafür stehen entsprechende Haftungsinstrumente seitens der aws zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es ist Ziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, die Abwicklung der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen gemeinsam mit den Bundesländern weiter zu optimieren. Dabei sollen insbesondere die Kofinanzierung von bundesseitigen Zuschüssen durch die Länder sicher gestellt und die Kooperation und Koordination zwischen der aws als Förderbank des Bundes und den jeweils in den Bundesländern zuständigen Stellen verbessert werden.

 

Mit dem Land Tirol wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der aws und Land Tirol mit besonderem Schwerpunkt Osttirol geschlossen. Auch im Zuge dieser Vereinbarung wurde eine Abschätzung der voraussichtlich für Osttiroler Betriebe verfügbaren und vergebbaren Fördermittel getroffen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Reinhold Mitterlehner