1831/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                                Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am       22. Juni 2009

GZ: BMG-11001/0127-I/5/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1882/J der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Da die eingenähten RFID (Radio Frequency Identification)-Etiketten passiv sind und keine Energiequelle enthalten, ist nicht zu erwarten, dass Träger dieser Jeans durch diese einer Exposition elektromagnetischer Felder ausgesetzt sind.

 

Eine Exposition ergibt sich jedoch durch die Lesegeräte, welche zum Auslesen der RFID-Etiketten verwendet werden. Diese Lesegeräte unterliegen der EU Richtlinie 1999/5/EG (Funkanlagen und Telekommunikationsendein-richtungen), welche als grundlegende Anforderung den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Benutzerschaft festlegt. Weiters unterliegen die Lesegeräte der EU Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungs-Richtlinie), welche verlangt, dass diese so hergestellt werden, dass sie die Sicherheit von Menschen nicht gefährden.

 

Hinsichtlich der Exposition von Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern existiert für RFIDs die zu den oben genannten EU Richtlinien harmonisierte Norm EN 50364, welche auf die Grenz- bzw. Referenzwerte der internationalen Kommission für Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) verweist.

 

Die EU Richtlinie 1999/5/EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte wird in Österreich durch das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) BGBl. Nr. 134/2001 i.d.g.F. in nationales Recht umgesetzt, welches in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt. Die EU Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungs – Richtlinie) wird in Österreich durch das Elektrotechnikgesetz 1992 (BGBl. Nr. 106/1993) i.d.g.F. sowie durch die Niederspannungsgeräteverordnung 1995 (BGBl. Nr. 51/1995) in nationales Recht umgesetzt; diese fallen in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.