1831/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.06.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. Juni 2009
GZ: BMG-11001/0127-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1882/J der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Da die eingenähten RFID (Radio Frequency Identification)-Etiketten passiv sind und keine Energiequelle enthalten, ist nicht zu erwarten, dass Träger dieser Jeans durch diese einer Exposition elektromagnetischer Felder ausgesetzt sind.
Eine Exposition ergibt sich jedoch durch die Lesegeräte, welche zum Auslesen der RFID-Etiketten verwendet werden. Diese Lesegeräte unterliegen der EU Richtlinie 1999/5/EG (Funkanlagen und Telekommunikationsendein-richtungen), welche als grundlegende Anforderung den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Benutzerschaft festlegt. Weiters unterliegen die Lesegeräte der EU Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungs-Richtlinie), welche verlangt, dass diese so hergestellt werden, dass sie die Sicherheit von Menschen nicht gefährden.
Hinsichtlich der Exposition von Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern existiert für RFIDs die zu den oben genannten EU Richtlinien harmonisierte Norm EN 50364, welche auf die Grenz- bzw. Referenzwerte der internationalen Kommission für Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) verweist.
Die EU Richtlinie 1999/5/EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte wird in Österreich durch das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) BGBl. Nr. 134/2001 i.d.g.F. in nationales Recht umgesetzt, welches in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt. Die EU Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungs – Richtlinie) wird in Österreich durch das Elektrotechnikgesetz 1992 (BGBl. Nr. 106/1993) i.d.g.F. sowie durch die Niederspannungsgeräteverordnung 1995 (BGBl. Nr. 51/1995) in nationales Recht umgesetzt; diese fallen in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.