1835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.06.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 23. April 2009 unter der Zahl 1807/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium“ gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 6:
Die relevanten Inhalte eines Konzeptes für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sind ohnehin schon in den arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verankert und stellen damit einen klaren Auftrag zur Umsetzung dar.
Darüber hinaus wurden und werden Aktionen oder Maßnahmen, wie zum Beispiel
Ø Impfaktionen der verschiedensten Art (Grippe, Hepatitis, Tetanus, usw. )
Ø Gesundheitstage mit verschiedenen Beratungsthemen und der Einbindung Krankenversicherungsträger (gesunde Ernährung, Vorsorgeuntersuchungen usw.)
Ø Suchtberatung (Alkohol und Rauchen)
Ø Drogenberatung
Ø Stressberatung und Vorbeugemaßnahmen
Ø Ergonomische Spezialberatungen mit praktischen Beispielen
Ø Arbeitspsychologische Beratungen durch einen entsprechenden Arzt/entsprechende Ärzte und Psychologen/in
sowie spezifische Untersuchungen und Studien mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei auffälligen Mustern durchgeführt und gegebenenfalls entsprechende Folgemaßnahmen gesetzt.
Zu Frage 3:
Eine budgetäre Zuordnung der Maßnahmen kann auf Grund der verschiedenen Voranschlagsansätze, welche wiederum nicht ausschließlich gesundheitsfördernden Maßnahmen zugeordnet sind, nicht ermittelt werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene
Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu
wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare
Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße
verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten dem Dienstgeber aus Datenschutzgründen nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.