1836/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/149-III/4a/2009
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 22. Juni 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1817/J-NR/2009 betreffend die Schulversuche in Österreich, die die Abg. Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Zu den 67 Standorten der Neuen Mittelschule, die seit Beginn des Schuljahres 2008/09 in fünf Bundesländern bereits die Arbeit aufgenommen haben, kommen im Schuljahr 2009/10 im Zusammenhang mit der Novelle zum Schulorganisationsgesetz, BGBl. I Nr. 44/2009, weitere 177 hinzu.
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NMS - Standorte - Approbation 2009/10 – inkl. Nachapprobation |
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Bundesland |
Schulen 2008/09 |
Schulen neu 2009/10 |
Summe |
|
Bgld |
9 |
19 |
28 |
|
Ktn |
4 |
19 |
23 |
|
NÖ |
0 |
47 |
47 |
|
OÖ |
1 |
21 |
22 |
|
Sbg |
0 |
10 |
10 |
|
Stmk |
30 |
5 |
35 |
|
Tirol |
0 |
8 |
8 |
|
Vbg |
23 |
28 |
51 |
|
Wien |
0 |
20 |
20 |
|
Österreich |
67 |
177 |
244 |
Hinsichtlich der Schuljahre 2010/11 und folgend können zum derzeitigen Zeitpunkt seriöserweise keine exakten Aussagen über die Anzahl der weiteren an der NMS-Entwicklungsarbeit teilnehmenden Schulen getroffen werden. Ausschlaggebend für eine Genehmigung unter Beachtung der schulorganisationsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Anzahl der Klassen im Modellversuch „Neue Mittelschule“ werden ambitionierte pädagogische Konzepte sein sowie Anträge von Schulen mit Organisationsformen, die besonders gut geeignet sind, eine neue Lernkultur mit individuellen Forder- und Fördermaßnahmen umzusetzen, wie etwa Ganztagsmodelle und Modelle in denen Hauptschulstandorte gemeinsam mit AHS-Standorten in einem engen Verbund arbeiten. Innerhalb dieses Rahmens findet selbstverständlich auch die Zahl der bereits bestehenden Pilotschulen in einem Bundesland Berücksichtigung.
Zu Frage 2:
Wie in § 7a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes normiert, dürfen im Schuljahr 2011/12 letztmalig neue Standorte mit der Entwicklungsarbeit aufbauend beginnen. Daraus ergibt sich, dass der Vollausbau der Neuen Mittelschule im Schuljahr 2014/15 erreicht sein wird.
Zu Frage 3:
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Budgetjahr |
Beträge in Mio. Euro |
|
2009 |
6,182 |
|
2010 |
19,618 |
|
2011 |
36,906 |
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2012 |
55,695 |
|
2013 |
69,369 |
Zu Fragen 4 bis 11:
Volksschulen:
Da die diesbezüglichen Schulversuchsanträge der einzelnen Bundesländer für das Schuljahr 2009/10 für den Bereich der Grundschule erst bearbeitet werden müssen, kann darüber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weitergehende Information gegeben werden.
Hauptschulen:
Für Schuljahr 2009/10 sind neue Schulversuche mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten bzw. Zielsetzungen in Planung:
- Ausbau eines musikalischen oder sportlichen Schulprofils, das über die Möglichkeiten der Schulautonomie hinausgeht
- Inhaltliche Umschichtung, die auch zu einer Flexibilisierung des Stundenplanes führen
- Schulstufenübergreifender Unterricht
- Neue Formen kompetenzorientierter Leistungsbeurteilung
- Individuelle Stärkeprofile und selbstbewusste Lernwege
- Innovationsprogramme im Netzwerk
Zielvorgaben/Erwartungen: Bestärkung des Mutes zu selbstbewussten Schulentwicklung und Finden von Formen hoher pädagogischer Wirksamkeit in der Praxis.
Polytechnische Schulen:
Seitens der Bundesländer (Landesschulräte) wurden bis dato folgende neue nach Prüfung zur Genehmigung vorgesehene Schulversuche für das Schuljahr 2009/10 beantragt:
- Erweiterte Betriebspraxis an der PTS Silz
- Berufsvorbereitungslehrgang für Gesundheits- und Sozialberufe an der PTS Reutte (10. Schulstufe)
- Autonome Unterrichtsgestaltung (45 Minuten Einheit) an sechs PTS-Standorten (Ressourcengewinn für zusätzliche Unverbindliche Übungen, Förderunterricht, Berufsorientierung, …)
- Orientierungsstufe (Vorbereitung auf die Lehre mit Berufsreifeprüfung)
Zielvorgaben/Erwartungen: sind aus den Themenbereichen ableitbar. Die geplanten Schulversuche sind vorerst für ein Jahr beantragt.
Allgemein bildende höhere Schulen:
Vorgesehen sind österreichweit etwa zehn neue Schulversuchsstandorte (davon jedoch nur zwei inhaltlich neue) zur Erprobung von Lehrplandetails (Musik, Naturwissenschaften, Informatik, Sport, Schul-Wirtschaftskooperationen) und ein weiterer Schulversuch zum Kursmodell/Modulare Oberstufe.
Zielvorgaben/Erwartungen: Erprobung neuer Lehrplanmaßnahmen und -detailinhalte, Erprobung des Kursmodells an einem weiteren Standort (Innsbruck)
Berufsbildende mittlere und höhere Schulen:
Auf Basis des § 7 des Schulorganisationsgesetzes werden aller Voraussicht nach im Schuljahr 2009/10 Schulversuche für die Höheren technischen Lehranstalten in Kaindorf, Graz-Ortweingasse und Klagenfurt-Lastenstraße – jeweils eine Klasse aufsteigend – durchgeführt, in denen es grundsätzlich keine Wiederholen von Schulstufen geben soll. Weitgehend gleiche Schulversuche laufen schon im Bereich der kaufmännischen und humanberuflichen Schulen, sodass es sich nicht um „neue“ Schulversuche handelt, sondern bestehende Schulversuche auf weitere Standorte ausgedehnt werden.
Zielvorgaben/Erwartungen: „Individualisierung – Vermeidung von Klassenwiederholungen“.
Im Bereich der humanberuflichen Lehranstalten sind Schulversuche im Bereich „Neue Bildungsangebote“ (möglichst für benachteiligte Gruppen) geplant: Drei Standorte mit Berufstätigenformen (Abendkolleg für Schmuck und Design, Hotelfachschule für Erwachsene, Wirtschaftsfachschule für Berufstätige) sowie der Schulversuch verpflichtendes Ferialpraktikum an Fachschulen für wirtschaftliche Berufe sind in Aussicht genommen.
Zielvorgaben/Erwartungen: sind aus den Themenbereichen ableitbar.
Hinsichtlich der benannten Schulversuche kann allgemein festgehalten werden, dass diese gemäß der Richtlinie für Schulversuche einer Kostenneutralität unterliegen und somit im Bundesschulbereich aus dem jeweiligen zugeteilten Werteinheitenkontingent der Schule bzw. des Landesschulrates/des Stadtschulrates für Wien bzw. in Bezug auf die im Pflichtschulbereich neu beantragten Schulversuche im Rahmen der genehmigten endgültigen Stellenpläne der Länder Bedeckung finden müssen.
Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen inhaltlichen und pädagogischen Ansätzen von Schulversuchen ist die Frage der Evaluierung differenziert zu sehen. Grundsätzlich erfolgt eine Evaluierung durch die Schulaufsicht (BSI bzw. LSI) und eine schulinterne Evaluation. Weiters zu erwähnen ist die jährliche Schulversuchsberichtevorlage der einzelnen Schulstandorte nach Erreichung des Zieles des jeweiligen Schulversuchs entsprechend der Schulversuchsbeschreibung. Hinsichtlich des Kursmodells bei den allgemein bildenden höheren Schulen ist eine Evaluierung durch das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens vorgesehen.
Falls der Erfolg eines Schulversuches (im Zusammenhang mit einer Evaluierung) nicht gegeben ist, erfolgt die Einstellung desselben, ansonsten wird nach Maßgabe weiterer Überlegungen eine Überführung in das Regelschulwesen eingeleitet.
Zu Fragen 12 bis 15:
Nein, Schulversuche werden an den jeweiligen Schulen durchgeführt und es werden dafür die personellen Lehrkräfte-Ressourcen des jeweiligen Schulstandortes verwendet.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.