1838/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0180-III/4a/2009
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 22. Juni 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2086/J-NR/2009 betreffend den Sängerknaben-Konzertkristall im Augarten, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Es kann ausgeschlossen werden, dass für die Errichtung und den Betrieb des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz Bundesmittel des Denkmalschutzes eingesetzt werden.
Die Finanzierung des Projektes ist Sache des Vereins der Wiener Sängerknaben und nicht Verfahrensgegenstand im Rahmen der Umbau-, Erweiterungs- und Veränderungsbewilligung nach § 5 Denkmalschutzgesetz.
Zu Fragen 4 bis 7:
Grundsätzlich liegen Entscheidungen einer privaten Einrichtung, wie etwa die Art und Weise der Finanzierung des Projektes des Vereins der Wiener Sängerknaben, nicht im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Hinsichtlich der Beurteilung für zukünftige Zeitpunkte wird auf die vertragliche Vereinbarung des Vereins der Wiener Sängerknaben mit dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hingewiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.