184/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0240-III/4a/2008
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 5. Jänner 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 200/J-NR/2008 betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 19. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Zum Stichtag 1. November 2008 haben 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet (darunter keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros). Zwischen 1. Jänner 2007 bis 31. Oktober 2008 haben 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet (darunter keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros) – hievon wurden drei mit 30. September 2008 beendet.
Für den nachgeordneten Bereich ist vorgesehen, dass die Meldungen der Bediensteten der nachgeordneten Dienststellen von den zuständigen Dienstbehörden direkt elektronisch erfasst werden. Derzeit werden – bedingt durch die Umstellung von PIS auf PM-SAP – die Datensätze manuell nachgepflegt und aktualisiert. Eine seriöse Auswertung für die angeführten historischen Zeiträume kann daher für den nachgeordneten Bereich derzeit nicht erfolgen.
Zu Frage 3:
In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich der Zentralstelle erfolgt die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle; im Bereich der nachgeordneten Dienststellen durch die jeweiligen Dienstbehörden/Personalstellen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.