1886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. April 2009 unter der Nr. 1866/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Doping im Sport-Doping-Kontrollen und Maßnahmen im Jahr 2008" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

2.

Zu 2:

4.

Zu 3:

Eine in Oberösterreich.

Zu 4 bis 6:

Keine.

Zu 7 bis 9 und 17 und 18:

Im Auftrag der DKK wurden 39 Proben untersucht. Eine Probe enthielt an nachgewiesenen Substanzen „Metandienone, Norephedrine, Cathine, Ephedrine, Pseudoephdrine und Methylephedrine“. Die Dopingmittel wurden sichergestellt. Durch LKA OÖ wurde von der StA Linz Anklage erhoben.

Zu 10 bis 12:

Eine Hausdurchsuchung, keine verbotene Stoffe.

Zu 13:

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine entsprechende ausgebildete Gruppe von Personen am besten geeignet wäre, diese Kontrollen durchzuführen.

Zu 14:

Die Amtshilfe hat sich  bei zwei Einsätzen bewährt.

Zu 15 und 16:

Keine.

Zu 19 bis 22:

Von den beauftragten Sachverständigen und Organen des Bundeskanzleramtes wurden keine anderen Delikte nach dem StGB angezeigt und keine Verwaltungsstrafanzeigen erstattet.

Zu 23:

Das Ressort wurde über den Fortgang oder den Abschluss der Verfahren – wie einleitend ausgeführt – nicht informiert.

Zu 24 bis 26:

Keine. Es waren daher keine diesbezüglichen Konsequenzen zu ziehen.

Zu 27 bis 30 und 38 bis 41:

Nach mir vorliegender Information nicht.

Zu 31 bis 33 und 38 bis 41:

Ergebnisse können erst nach der nächsten Sitzung der Austrian Medicines Enforcement Group (AMEG) berichtet werden.

Zu 34 bis 36 und 45 bis 47:

Die Fragen des nationalen und internationalen Daten- und Informationsaustausches werden derzeit zwischen WADA, EU und Europarat diskutiert. Auf der Grundlage der Datenschutzrichtlinie der EU findet am 25. Juni 2009 in Brüssel die nächste Sitzung statt. In der derzeitigen Situation erhält die NADA Austria von den zuständigen Behörden, der Kriminalpolizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten keine personenbezogenen Daten und Informationen zur Durchführung eines sportrechtlichen Dopingverfahrens. Bei mehreren bekannten Ermittlungsfällen wurde der Anspruch der NADA Austria, als Privatbeteiligter Akteneinsicht zu erlangen, von der Staatsanwaltschaft bzw. vom zuständigen Oberlandesgericht abgelehnt. Nach Ansicht des Ressorts wird aber nach Abschluss der Ermittlungen sehr wohl eine vollständige Akteneinsicht zu gewähren sein, um bei sportrechtlichen Verstößen Verfahren vor der Rechtskommission der NADA einleiten zu können.

Zu 37 und 48:

Aus Sicht des Ressorts muss vor Anwendung des ADAMS-Systems in Österreich und in Europa der WADA-Standard so weit geändert werden, dass eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzstandards gegeben ist.