19/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.12.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. November 2008 unter der Zl. 57/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufklärung über die Umstände und Kosten für die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler in Zusammenhang mit der Freilassung der Sahara-Geiseln“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 8 bis 11 und 20 bis 24:

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 51/J-NR/2008.

Zu den Fragen 2 und 3:

Der im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)
eingerichtete Krisenstab tagte unmittelbar ab Bekanntwerden der Entführung über 140 Mal.
Er setzte sich aus VertreterInnen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), des Bundesministeriums für
Inneres und des Bundesministeriums für Landesverteidigung zusammen. Die Mitglieder des
Krisenstabes sind BeamtInnen mit Überstundenpauschale, sodass durch die Tätigkeit des
Krisenstabes keine zusätzlichen Kosten verursacht wurden.


Zu den Fragen 4 bis 7:

Aus Gründen der Sicherheit der an den Bemühungen zur Freilassung von Wolfgang Ebner
und Andrea Kloiber beteiligt gewesenen Personen ist es nicht möglich, diese Fragen im Detail
zu beantworten. Sämtliche Reisen, die im Zusammenhang mit der Lösung des Geiselfalles
getätigt wurden, erfolgten jedoch unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Effizienz.

Zu den Fragen 12 bis 19:

Diese Fragen fallen nicht in die Ressortzuständigkeit des BMeiA.