19/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.12.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef
Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. November 2008 unter der Zl. 57/J-NR/2008
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufklärung über die Umstände und
Kosten für die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler in Zusammenhang mit der Freilassung der Sahara-Geiseln“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 8 bis 11 und 20 bis 24:
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 51/J-NR/2008.
Zu den Fragen 2 und 3:
Der
im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA)
eingerichtete
Krisenstab tagte unmittelbar ab Bekanntwerden der Entführung über 140
Mal.
Er setzte sich aus
VertreterInnen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), des
Bundesministeriums für
Inneres und des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zusammen. Die Mitglieder des
Krisenstabes sind BeamtInnen mit Überstundenpauschale, sodass durch
die Tätigkeit des
Krisenstabes keine zusätzlichen Kosten
verursacht wurden.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Aus Gründen der
Sicherheit der an den Bemühungen zur Freilassung von Wolfgang Ebner
und Andrea Kloiber beteiligt gewesenen
Personen ist es nicht möglich, diese Fragen im Detail
zu beantworten. Sämtliche Reisen, die im Zusammenhang mit der
Lösung des Geiselfalles
getätigt wurden, erfolgten jedoch unter dem Gesichtspunkt der
höchstmöglichen Effizienz.
Zu den Fragen 12 bis 19:
Diese Fragen fallen nicht in die Ressortzuständigkeit des BMeiA.