191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0176-I/A/3/2008

Wien, am   12. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 165/J der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Diskussion zum Thema „Spice“ ist mir bekannt.

 

Fragen 2 bis 5:

Mein Ressort ist im Rahmen eines Informations- und Frühwarnmechanismus für psychoaktive Substanzen mit allen einschlägigen Stellen und relevanten Fachleuten vernetzt und wird über Beobachtungen riskanter Substanzen oder Konsummuster informiert. Aus Anlass der zur Besorgnis Anlass gebenden Berichterstattung wurde über dieses System auch gezielt zu "Spice" recherchiert.

 

Mein Ressort hat weiters den im Rahmen dieses Mechanismus eingerichteten Fachbeirat befasst, und auch der nach dem Arzneimittelgesetz eingerichtete Abgrenzungsbeirat hat sich mit der Räucherware „Spice“ auseinandergesetzt.


 

Überdies wurde die Expertise der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eingeholt und die Beprobung und Analyse von „Spice“ und ähnlichen Produkten durchgeführt.

 

Auf Grund der Untersuchungsergebnisse des auf Arzneimittel- und Drogenanalytik spezialisierten Official Medicines Control Laboratory (OMCL) der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit, die den cannabinoiden Wirkstoff nachweisen konnte [Substanz „Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl) methanon“ (JWH-018)], hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/AGES PharmMed sodann auf meine Anweisung vom 17.12.2008 mit sofortiger Wirkung jegliches Inverkehrbringen, jede Weiter­gabe, Verwendung bzw. den Verkauf von „Spice“ und ähnlichen Produkten verboten. Dieses Verbot wurde durch eine Verordnung nach den §§ 5 und 78 des Arzneimittelgesetzes ergänzt (BGBl. II Nr. 6/2009 vom 7.1.09).

 

Ergänzend verweise ich auf die Informationen zu „Spice“ auf der Homepage meines Ressorts.

 

Frage 6.:

Einerseits sind Verbotsbescheide an jene Anbieter ergangen, welche nachweislich „Spice“ mit dem Inhaltsstoff JWH-018 verkauft haben, andererseits wurden alle seitens des BASG/AGES PharmMed erhebbaren Vertreiber mittels Informationsschreiben in Kenntnis gesetzt, dass diese Ware möglicherweise einen verbotenen Stoff enthält. Internetanbieter, die ihren Sitz in Österreich haben, können entsprechend belangt werden. Außerhalb Österreichs ansässige Betreiber einschlägiger Webseiten können nur von der jeweils zuständigen Behörde verfolgt werden, wenn diese Ware im jeweiligen Staat nicht erlaubt sein sollte. Entsprechende Informationen sind an die Ansprechpartner in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU ergangen.

 

Frage7:

Da die Ware, sofern sie den illegalen Stoff JWH-018 oder ähnliche cannabinoide Wirkstoffe enthält, in Österreich schon an sich nicht legal verkehrsfähig ist, erübrigen sich aber Maßnahmen bezüglich der Inhaltsangabe.

 

Frage 8:

Ja. Nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse und Nachweis der Substanz JWH-018 wurden weitere Probenziehungen veranlasst. Bisherige Untersuchungen haben auch ergeben, dass die auf der Packung angegebenen Kräuter bis auf eine Ausnahme gar nicht enthalten waren. Weiters wurde die laufende weitere Beobachtung des Marktes veranlasst.

 

Frage 9:

Untersuchungen auf Zusammensetzung und Inhaltsstoffe wurden durch das Institut OMCL der AGES PharmMed unverzüglich vorgenommen. Diese erlauben auch aus pharmakologischer Sicht eine Zuordnung zum wesentlichen Wirkmuster der gefundenen Substanz. Rückschlüsse auf die Wirkung werden aus der Tatsache gezogen, dass die Substanz auf dieselben Rezeptoren im Gehirn wirkt wie Cannabis. Weiters liegen der Einschätzung auch Erfahrungsberichte von KonsumentInnen im Rahmen der Vernetzung mit den Beratungseinrichtungen der Drogenhilfe zu Grunde.


 

Frage 10:

Qualitative Daten zu Konsummotiven und Konsummustern hinsichtlich sog. „biogener Drogen“ sind als Grundlage für die Prävention sehr wichtig. Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten auf entsprechende Forschung und Informationsgewinnung in diesem Bereich hinwirken.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister