1920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0134-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1884/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „RFID-Chips“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ist letztlich durch die unabhängige Rechtsprechung vorzunehmen und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Vorbehaltlich dessen kann gesagt werden, dass die unwissentliche, also fahrlässige Zerstörung eines in einem Kleidungsstück angebrachten RFID-Chips – etwa beim Anprobieren – im Regelfall wohl wegen des fehlenden Verschuldens keinen Schadenersatzanspruch auslösen wird. Nach erfolgtem Kauf und Übergang des Eigentums kann jedenfalls ein RFID-Chip als Ausfluss der Befugnisse des Eigentümers nach § 362 ABGB jedenfalls zerstört oder sonst unbrauchbar gemacht werden. Die vorsätzliche Zerstörung eines solchen RFID-Chips könnte, solange das Kleidungsstück noch im Eigentum des Verkäufers steht, den Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 125 StGB verwirklichen; wenn dies zur Umgehung oder Ausschaltung einer Diebstahlssicherung geschieht, kann auch das Delikt des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB in Frage kommen. In einem solchen Fall wäre auch ein Schadenersatzanspruch gegeben.

. Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)