193/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0196-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 141/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auswirkungen des Haftentlastungspaket“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Anzahl der bedingten Entlassungen (§ 46 StGB bedingte Entlassungen aus der Strafhaft und § 47 StGB bedingte Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug) für das erste bis dritte Quartal der Jahre 2005 bis 2008 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

Summe von ANZAHL

JAHR

 

 

 

 

ENTLASSUNGSGRUND

2005

2006

2007

2008

Gesamtergebnis

§ 46 Abs 1 StGB

123

159

152

749

1183

§ 46 Abs 1 StGB i.V.m. § 265 StPO

 

 

 

2

2

§ 46 Abs 1 StGB mit Bewährungshilfe

1

9

21

472

503

§ 46 Abs 1 StGB mit BWH (Weisungen)

 

4

 

244

248

§ 46 Abs 2 StGB

1112

1036

829

377

3354

§ 46 Abs 2 StGB mit Bewährungshilfe

8

118

255

133

514

§ 46 Abs 2 StGB mit BWH (Weisungen)

 

7

4

 

11

§ 46 Abs 3 StGB

 

 

 

4

4

§ 46 Abs 3 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

5

5

§ 46 Abs 3 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

7

7

§ 46 Abs 5 StGB

2

2

3

 

7

§ 46 Abs 5 StGB mit Bewährungshilfe

1

3

4

 

8

§ 46 Abs 5 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 46 Abs 6 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

1

1

§ 46 Abs 6 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 47 StGB

66

61

41

30

198

§ 47 StGB mit Bewährungshilfe

6

20

31

11

68

§ 47 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

23

23

Gesamtergebnis

1319

1419

1340

2062

6140

Unter Auflage der Bewährungshilfe:

Summe von ANZAHL

JAHR

 

 

 

 

ENTLASSUNGSGRUND

2005

2006

2007

2008

Gesamtergebnis

§ 46 Abs 1 StGB mit Bewährungshilfe

1

9

21

472

503

§ 46 Abs 1 StGB mit BWH (Weisungen)

 

4

 

244

248

§ 46 Abs 2 StGB mit Bewährungshilfe

8

118

255

133

514

§ 46 Abs 2 StGB mit BWH (Weisungen)

 

7

4

 

11

§ 46 Abs 3 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

5

5

§ 46 Abs 3 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

7

7

§ 46 Abs 5 StGB mit Bewährungshilfe

1

3

4

 

8

§ 46 Abs 5 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 46 Abs 6 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

1

1

§ 46 Abs 6 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 47 StGB mit Bewährungshilfe

6

20

31

11

68

§ 47 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

23

23

Gesamtergebnis

16

161

315

900

1392

 


Ergänzend die Anzahl der bedingten Entlassungen für alle vier Quartale der Jahre 2005 bis 2008 (für das Jahr 2008 stehen die Daten bis 23.12 zur Verfügung):

Summe von ANZAHL

JAHR

 

 

 

 

ENTLASSUNGSGRUND

2005

2006

2007

2008

Gesamtergebnis

§ 46 Abs 1 StGB

177

204

203

1005

1589

§ 46 Abs 1 StGB i.V.m. § 265 StPO

 

 

 

4

4

§ 46 Abs 1 StGB mit Bewährungshilfe

1

11

30

646

688

§ 46 Abs 1 StGB mit BWH (Weisungen)

 

4

 

377

381

§ 46 Abs 2 StGB

1498

1337

1095

377

4307

§ 46 Abs 2 StGB mit Bewährungshilfe

34

158

327

133

652

§ 46 Abs 2 StGB mit BWH (Weisungen)

 

8

4

 

12

§ 46 Abs 3 StGB

 

 

 

5

5

§ 46 Abs 3 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

7

7

§ 46 Abs 3 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

9

9

§ 46 Abs 5 StGB

4

2

6

 

12

§ 46 Abs 5 StGB mit Bewährungshilfe

1

4

4

 

9

§ 46 Abs 5 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 46 Abs 6 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

1

1

§ 46 Abs 6 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

3

3

§ 47 StGB

88

77

59

39

263

§ 47 StGB mit Bewährungshilfe

9

28

40

12

89

§ 47 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

41

41

Gesamtergebnis

1812

1833

1768

2661

8074

 

Unter Auflage der Bewährungshilfe:

Summe von ANZAHL

JAHR

 

 

 

 

ENTLASSUNGSGRUND

2005

2006

2007

2008

Gesamtergebnis

§ 46 Abs 1 StGB mit Bewährungshilfe

1

11

30

646

688

§ 46 Abs 1 StGB mit BWH (Weisungen)

 

4

 

377

381

§ 46 Abs 2 StGB mit Bewährungshilfe

34

158

327

133

652

§ 46 Abs 2 StGB mit BWH (Weisungen)

 

8

4

 

12

§ 46 Abs 3 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

7

7

§ 46 Abs 3 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

9

9

§ 46 Abs 5 StGB mit Bewährungshilfe

1

4

4

 

9

§ 46 Abs 5 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

2

2

§ 46 Abs 6 StGB mit Bewährungshilfe

 

 

 

1

1

§ 46 Abs 6 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

3

3

§ 47 StGB mit Bewährungshilfe

9

28

40

12

89

§ 47 StGB mit BWH (Weisungen)

 

 

 

41

41

Gesamtergebnis

45

213

405

1231

1894

 

Zu 2:

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2008 verzeichnete der Verein „Neustart“ 619 erfolgreiche Vermittlungen.  

Zu 3:

Die Bewährungshilfe durch den Verein „Neustart“ wurde in den Jahren 2005 bis 2008 vom Bundesministerium für Justiz im nachfolgend angegebenen Ausmaß finanziell unterstützt:

2005:    29,8 Mio Euro.

2006:    29,8 Mio Euro.

2007:    31,3 Mio Euro.

2008:   32,8 Mio Euro.

Zu 4:

Gemäß den vertraglichen Festlegungen werden die Leistungen im Rahmen der Bewährungshilfe pauschal und nicht nach erbrachten Einzelleistungen abgegolten. Tatsächlich wurden dem Verein „Neustart“ im Jahr 2005 528 Anordnungen von Bewährungshilfe nach bedingter Entlassung aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 StGB zugewiesen. Im Jahr 2006 waren es 557 Anordnungen und im Jahr 2007 714 Anordnungen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2008 wurden Neustart 1240 Anordnungen von Bewährungshilfe nach bedingter Entlassung aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 StGB zugewiesen.

Zu 5:

Für den Zeitraum Anfang 2008 bis November 2008 wurde die Vermittlung der gemeinnützigen Leistung (anstatt einer Ersatzfreiheitsstrafe) durch den Verein „Neustart“ vom Bundesministerium für Justiz mit einem Betrag von 819.000 Euro finanziell gefördert.

Zu 6:

Der Vertrag sieht keinen konkreten Rahmen für die Leistungsmengen vor, sondern ein fixes Entgelt und jeweils ein fallbezogenes Entgelt für jede Zuweisung und für jede erfolgreiche Vermittlung.

Der Kalkulation lag ein Mengengerüst von 2500 Zugängen und 575 Annahmen des Angebots zur gemeinnützigen Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe vor.

. Jänner 2009

 

(Dr. Johannes Hahn)