1941/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am             30. Juni 2009

GZ: BMG-11001/0144-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2029/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Daten wurden durch Auswertungen aus der Datenbank TRACES (Trade Control and Expert System) der europäischen Kommission erhoben. Systembedingt ist eine Auswertung nur nach Sendungen (= von einem Veterinärdokument erfasste Schlachttiere) möglich, nicht nach Einzelstückzahlen.


 

Im Jahr 2009 wurden in den letzten 4 Monaten an die erwähnten Schlachthöfe Schlachttiersendungen aus folgenden Staaten angeliefert:

Deutschland:                29 Sendungen,

Frankreich:                   59 Sendungen,

Polen:                             8 Sendungen,

Rumänien:                    20 Sendungen,

Slowak.Republik:       100 Sendungen,

Slowenien:                 137 Sendungen,

Tschech. Republik:    722 Sendungen,

Ungarn:                      118 Sendungen,

 

Im Jahr 2008 wurden an die erwähnten Schlachthöfe Schlachttiersendungen aus folgenden Staaten angeliefert:

            Deutschland:                 72 Sendungen,

Frankreich:                     40 Sendungen,

Polen:                               8 Sendungen,

Rumänien:                      64 Sendungen,

Slowenien:                   401 Sendungen,

Slowak. Republik:        363 Sendungen,

Tschech. Republik:    1576 Sendungen,

Ungarn:                        289 Sendungen.

 

Im Jahr 2007 wurden an die erwähnten Schlachthöfe Schlachttiersendungen aus folgenden Staaten angeliefert:

            Deutschland:             128 Sendungen,

            Estland:                           1 Sendung,

            Polen:                              1 Sendung,

            Rumänien:                   45 Sendungen,

            Slowenien:                 579 Sendungen,

            Slowak. Republik:      179 Sendungen,

            Tschech. Republik:    935 Sendungen,

            Ungarn:                      152 Sendungen.

 

Frage 2:

Im Jahr 2009 wurden in den letzten 4 Monaten an die erwähnten Schlachthöfe Langzeittransporte (= Transportdauer mehr als 8 Stunden) aus folgenden Staaten angeliefert:

            Deutschland:             19 Sendungen,

            Frankreich:                 47 Sendungen,

            Polen:                           3 Sendungen,

            Rumänien:                   6 Sendungen,

            Slowak.Republik:         1 Sendung,

            Tschech. Republik:      1 Sendung.


 

Im Jahr 2008 wurden an die erwähnten Schlachthöfe Langzeittransporte (= Transportdauer mehr als 8 Stunden) aus folgenden Staaten angeliefert.

Deutschland:              22 Sendungen,

Frankreich:                 31 Sendungen,

Polen:                                       8 Sendungen,

Rumänien:                  43 Sendungen,

Slowak.Republik:       24 Sendungen,

Tschech.Republik:       1 Sendung,

Ungarn:                        3 Sendungen.

 

Im Jahr 2007wurden an die erwähnten Schlachthöfe Langzeittransporte (= Transportdauer mehr als 8 Stunden) aus folgenden Staaten angeliefert:

            Deutschland               38 Sendungen,

            Estland:                        1 Sendung,

            Polen:                           1 Sendung,

            Rumänien:                 23 Sendungen;

            Slowak:Republik:      11 Sendungen,

            Tschech.Republik:       3 Sendungen,

            Ungarn:                        2 Sendungen.

 

Frage 3:

Mein Ressort unterstützt die in der Anfrage angesprochene Forderung nach Einschränkung der Dauer von Schlachttiertransporten.

 

1. Im nationalen TTG 2007 (= Tiertransportgesetz 2007) wurde durch den § 18 die Dauer von innerösterreichischen Schlachttiertransporten (= Versand- und Bestimmungsort auf österreichischem Hoheitsgebiet) grundsätzlich auf 4,5 Stunden eingeschränkt.

 

2. Auf europäischer Ebene unterstützt das BMG im Rahmen der geplanten Revision der EU – Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 die Beschränkung der Dauer von Schlachttiertransporten auf 9 Stunden (mit 2 Stunden Toleranz bei Nähe zum Bestimmungsort).

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Positionierung zu diesem Thema innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich sein wird, da auf Grund der Größe des Mitgliedstaates innerstaatlich die Positionen stark divergieren werden.

 

3. Generell gilt für mein Ressort beim Tiertransport der Leitgedanke:

            1. So wenig wie möglich.

            2. So kurz wie möglich.

            3. So gut wie möglich.


 

Frage 4:

Wie in der Beantwortung zu Frage 3 dargestellt, werden Vorschläge, die eine Verbesserung zum Schutz der Tiere beim Transport darstellen, von mir unterstützt.

 

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Tiere beim Transport werden von den in § 4 TTG 2007 definierten Kontrollorganen folgende Kontrollen ausgeführt:

1. Vorfallbezogen bei Vorkommnissen im Verkehr.

2. Entsprechend dem Kontrollplan gemäß § 6 des österr. Tiertransportgesetzes wurden 2008 insgesamt 122.352 Kontrollen ausgeführt, davon an folgenden Kontrollorten:

2.1. am Versandort:                  8.322

2.2. am Bestimmungsort     112.804

2.3. auf der Straße                    1.226

 

Frage 5:

Betreffend die Rindfleisch-Etikettierung gibt es dazu auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 bereits klare Regeln. Es muss genau angegeben werden, wo das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde.

Im Übrigen setzt sich Österreich in Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine

Verbraucherinformationsverordnung auf Gemeinschaftsebene für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung unverarbeiteter Lebensmittel ein.