1943/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 30. Juni 2009
GZ: BMG-11001/0160-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2057/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Der am 4. Mai im ÖKO-Ratgeber veröffentlichte ÖKOTEST-Bericht basiert auf einer Überprüfung von Zahnpasten, die schon im Dezember 2007 durchgeführt wurde und bereits im ÖKOTEST Jänner 2008 erschienen ist.
Die durch ÖKO-Test durchgeführte Beurteilung der Zahnpasten bezieht sich auf das bloße Vorhandensein einzelner Inhaltsstoffe, ohne jedoch deren Konzentration zu überprüfen bzw. ohne die Wirksamkeit des Produktes zu berücksichtigen.
Triclosan wurde erst im Dezember 2008 vom wissenschaftlichen Ausschuss für Konsumgüter (SCCS) bewertet und bis zu einer Konzentration von 0,3% in Zahnpasten als sicher eingestuft. Der Anteil von bis zu 0,3% Triclosan in Zahnpasten ist daher gemäß der Kosmetikverordnung erlaubt und verringert aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung die Plaquebildung und schützt so vor Karies und Zahnfleischentzündungen.
Natriumlaurylsulfat SLS ist bis 2% unbedenklich und unterstützt durch die Schaumbildung die Reinigungswirkung der Zahnpasten, indem die Wirkstoffe gleichmäßig in die Zahnzwischenräume verteilt und auch die Beläge „gelockert“ werden. Es gibt bis dato keine wissenschaftlich belegten Studien, die beweisen, das SLS krebsauslösend ist.
Fragen 4 bis 8:
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass trotz der ungünstigen Beurteilung durch ÖKOTEST die betroffenen kosmetischen Mittel den lebensmittel- bzw. kosmetikrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sie sind als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Weitere Maßnahmen sind daher nicht prioritär. Es sind bisher auch keine Meldungen über Unverträglichkeitsreaktionen von Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Produkte eingelangt.
Zahnstatuserhebungen 1996 bis 2000 belegen, dass in Österreich die WHO-Ziele 2000 fast erfüllt wurden und sich die Mundgesundheit der 6 – 18 jährigen deutlich verbessert hat. Diese positive Entwicklung sollte man durch eine derartige Verunsicherung von Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Die jahrelangen Bemühungen der Sanitätsbehörden und anderer Organisationen sollten darüber hinaus entsprechend anerkannt werden.