1945/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

GZ: BMASK-40001/0049-IV/9/2009

 

Wien, 1. Juli 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2151/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

 

Das Vorhaben des Landes Kärnten, den Angehörigenregress für die stationäre Unterbringung pflegebedürftiger Personen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern wieder einzuführen, ist meinem Ressort aus Medienberichten bekannt.

 

Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen betreffen den Bereich der Sozialhilfe, der als Kompetenztatbestand "Armenwesen" in Ermangelung eines Grundsatzgesetzes des Bundes sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt (Art. 12 Abs. 1 iVm. Art. 15 Abs. 6 B-VG). Ich als Sozialminister habe keine rechtlichen Möglichkeiten, auf das Land Kärnten Einfluss zu nehmen.

 

Im Übrigen betreffen die Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Fragen 6 bis 9:

 

Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt daher auch das für die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 nötige Datenmaterial nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen