1946/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
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GZ: BMASK-40001/0056-IV/4/2009 |
Wien, 01.07.2009 |
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Betreff: |
Parlamentarische Anfrage des Abg. Ing. Hofer u.a. betreffend Erhöhung des Pflegegeldes, Nr. 2195/J |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2195/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Vorweg darf festgehalten werden, dass gegenständliche Anfrage keine Angelegenheit der Bundesvollziehung betrifft.
Frage 1:
Nach vorliegenden Informationen haben alle Bundesländer die Erhöhung des Pflegegeldes auf Landesebene mit Inkrafttreten 1.1.2009 und somit mit gleichem Inkrafttreten wie die in der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 128/2008, verankerte Erhöhung des Bundespflegegeldes umgesetzt.
Frage 2 bis 5:
Aufgrund der Beantwortung der Frage 1 ist eine Stellungnahme zu den Fragen 2 bis 5 nicht erforderlich.