1946/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                (5-fach) 

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                    

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0056-IV/4/2009

 

Wien, 01.07.2009

 

 

Betreff:

Parlamentarische Anfrage des Abg. Ing. Hofer u.a. betreffend

Erhöhung des Pflegegeldes, Nr. 2195/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2195/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Vorweg darf festgehalten werden, dass gegenständliche Anfrage keine Angelegenheit der Bundesvollziehung betrifft.

 

Frage 1:

 

Nach vorliegenden Informationen haben alle Bundesländer die Erhöhung des Pflegegeldes auf Landesebene mit Inkrafttreten 1.1.2009 und somit mit gleichem Inkrafttreten wie die in der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 128/2008, verankerte Erhöhung des Bundespflegegeldes umgesetzt.

 

Frage 2 bis 5:

 

Aufgrund der Beantwortung der Frage 1 ist eine Stellungnahme zu den Fragen 2 bis 5 nicht erforderlich.