1953/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0137-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1922/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Unterbringung in der Haft“ gerichtet.
Ich weise einleitend darauf hin, dass sich die einzelnen Justizanstalten schon im Konzept deutlich voneinander unterscheiden und aufgrund der heterogenen Insassenpopulation (Untersuchungshaft, Strafhaft, Männer, Frauen, Jugendliche, junge Erwachsene usw.) nicht aussagekräftig miteinander verglichen werden können.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Der Trennungsgrundsatz wird, wenngleich mit fallweiser Einschränkung bzw. Durchbrechung aufgrund besonderer (bau- oder belagsbedingter) Umstände, grundsätzlich beachtet. Im Detail darf ich auf die angeschlossene Aufstellung verweisen.
Zu 4 bis 6:
Ich verweise auf die angeschlossene Aufgliederung.
Zu 6:
Die Anstalten weisen zwischen null und 71 Drei- und Vierbetthafträume auf.
Zu 7:
In der Justizanstalt Wien-Josefstadt waren zum Stichtag 30. April 2009 alle Hafträume zusätzlich zur vorgesehenen Bettenanzahl belegt. In 19 Justizanstalten war kein einziger Haftraum überbelegt. In den übrigen Justizanstalten gab es zwischen 6 und 26 überbelegte Hafträume. Eine gleichförmigere Verteilung ist wegen der erforderlichen Differenzierungsmaßnahmen nicht möglich. Die Statistik zeigt aber einen Haftplatzbedarf im Wiener Bereich.
Auf die angeschlossene Tabelle darf verwiesen werden.
Insgesamt waren die Haftplätze österreichweit zum Stichtag mit 94 Prozent ausgelastet.
Zu 8:
Auf die angeschlossene Tabelle darf verwiesen werden.
Zu 9:
Bei der Unterbringung in Mehrpersonenhafträumen werden folgende Kriterien berücksichtigt: Nationalität, Religion, Alter, Delikt, Strafdauer, Suizidprävention, Raucher/Nichtraucher und (nach Möglichkeit) allfällige Wünsche des Insassen.
Zu 10:
In fünf Justizanstalten, nämlich in den Justizanstalten Feldkirch, Ried, Korneuburg, Wien-Josefstadt und Suben sind keine Insassen in Wohngruppen untergebracht. In den Justizanstalten Göllersdorf und Wien-Favoriten hingegen werden alle bzw. annähernd alle Insassen im Wohngruppenvollzug angehalten. In den übrigen Justizanstalten variiert der Anteil an Insassen im Wohngruppenvollzug zwischen 3 und 73 Prozent. Auf die angeschlossene Tabelle darf verwiesen werden.
Zu 11:
Der Einschluss erfolgt unterschiedlich je nach Wochentag und Art des Vollzugs zwischen 14.30 Uhr und 22.00 Uhr bzw. – bei Freigängern – gar nicht.
Zu 12 und 13:
Bei etwa der Hälfte der Justizanstalten können die Insassen selbst bestimmen, wann das Licht auf- bzw. abgedreht wird. Im Übrigen wird das zentrale Licht im Haftraum in der Regel um 6.00 Uhr ein- und um 22.00 Uhr ausgeschaltet (trifft nicht auf eine individuelle Beleuchtung iSd § 40 Abs. 3 StVG zu).
Zu 14:
Die meisten Insassen verbringen den überwiegenden Teil des Tages in Gemeinschaft.
Zu 15:
Die Zeit der Essensausgabe hängt teils vom Wochentag, teils davon ab, ob die Insassen ihre Mahlzeit selbst zubereiten (Frühstück, kaltes Abendessen). In der Regel wird das Frühstück zwischen 6.00 und 7.00 Uhr, das Mittagessen zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr und das Abendessen zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr ausgegeben.
Zu 16:
In einem Teil der Justizanstalten gibt es für die Insassen täglich die Möglichkeit zu duschen, sonst wird überwiegend danach abgestuft, ob die Insassen einer Beschäftigung nachgehen (diesfalls täglich, andernfalls zumindest 2 Mal pro Woche). Bei Bedarf kann auch bei an sich nicht täglicher Duschmöglichkeit jederzeit geduscht werden.
Zu 17 bis 19:
Hiezu existieren keine aussagekräftigen Statistiken. Die Beantwortung wäre mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.
Zu 20:
Abgesehen von den täglichen Routinekontrollen wird eine genauere Nachschau bei Verdacht bzw. stichprobenartig vorgenommen (§ 102 Abs. 2 StVG).
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Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.