1955/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 1. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0180-IK/1a/2009

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1994/J betreffend „Familienleistungen Niederösterreich“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.


 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es bezogen in Niederösterreich insgesamt 29.481 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 25.045 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 4.436 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 2.404 Drittstaatsangehörige sowie 15 Personen als sogenannte Grenzgänger in Niederösterreich beschäftigt.

 

Es bezogen in Niederösterreich 5.868 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 3.789 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 2.079 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 1.394 Drittstaatsangehörige sowie vier Personen als sogenannte Grenzgänger in Niederösterreich beschäftigt.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in Niederösterreich für 321.290 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 296.382 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 24.908 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.


 

Von Letzteren waren 15.356 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 710 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Niederösterreich beschäftigt waren.

 

Es wurde in Niederösterreich für 14.897 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 14.247 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 650 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 425 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 12 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Niederösterreich beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Niederösterreich im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 788.725.539,20, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 720.221.892,23, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 68.503.646,97.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Niederösterreich im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 37.088.215,42.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Niederösterreich im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in Niederösterreich beschäftigt waren, beträgt € 7.274.826,26.


 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.