1957/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                          (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0052-VI/2009                                              Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2081 /J der Abgeordneten DrDr. Königshofer, Gartelgruber und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

 

Am 22. April 2009 haben Organe der KIAB des Finanzamtes Kufstein drei slowakische Staatsangehörige bei der Montage von Hagelschutznetzen auf einem Grundstück von Herrn Kuenz betreten. Diese drei Personen waren für eine Firma mit Sitz in der Steiermark tätig, behaupteten aber, eine eigene slowakische Gewerbeberechtigung für die Montage von Hagelschutznetzen zu besitzen und daher selbständig erwerbstätige Unternehmer zu sein. Die KIAB hat das steirische Unternehmen dennoch wegen illegaler Ausländerbeschäftigung angezeigt. Das anhängige Verwaltungsstrafverfahren wird nun klären, ob eine selbständige oder unselbständige (und damit bewilligungspflichtige) Beschäftigung vorlag. Gegen Herrn Kuenz als Werkbesteller (Kauf und Montage der Hagelschutznetze) hat die KIAB keine Strafanzeige erstattet, weil sie guten Grund zur Annahme hatte, dass er nicht Arbeitgeber der Slowaken ist.


Fragen 2, 3 und 4

 

Nachdem die Arbeiten anlässlich der Kontrolle abgebrochen worden waren, hat das AMS Lienz dem oa Unternehmen unter den gesetzlichen Bedingungen kurzfristige Beschäftigungsbewilligungen (24. April bis 15. Mai 2009) für die drei Slowaken erteilt, zumal es aus Sicherheitsgründen auch geboten war, die Montagearbeiten, konkret die sichere Verankerung 70 kg schwerer Eisensteher im Erdreich, zügig abzuschließen.

 

Fragen 5 und 6

 

Es gab keine Interventionen, das AMS hat die Rechtslage aber sehr wohl mit dem Geschäftsführer des Unternehmens und mit den Kontrollorganen der KIAB erörtert. Die Beschäftigungsbewilligungen wurden auf regulären Antrag des Unternehmens unter Berücksichtigung der angeführten Aspekte erteilt.

 

Mit freundlichen Grüßen