1969/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0139-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1931/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Abweisung eines Antrages auf Verfahrensfortsetzung durch das OLG Wien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die in der Einleitung zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage dargestellte Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wurde von dem zuständigen Oberlandesgericht in Ausübung der unabhängigen Rechtsprechung gefällt.
Im Hinblick auf die verfassungsgesetzlich verankerten Grundsätze der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und der Trennung von Justiz und Verwaltung ersuche ich um Verständnis, dass ich gerichtliche Entscheidungen weder kommentiere noch bewerte. Es wäre auch ein grober Bruch der von mir stets hochgehaltenen Unabhängigkeit, wenn ich im Rahmen der parlamentarischen Interpellation Entscheidungen der Gerichte im Lichte meiner eigenen richterlichen Erfahrung beurteilen würde.
. Juni 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)