1969/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0139-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1931/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Abweisung eines Antrages auf Verfahrensfortsetzung durch das OLG Wien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die in der Einleitung zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage dargestellte Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wurde von dem zuständigen Oberlandesgericht in Ausübung der unabhängigen Rechtsprechung gefällt.

Im Hinblick auf die verfassungsgesetzlich verankerten Grundsätze der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und der Trennung von Justiz und Verwaltung ersuche ich um Verständnis, dass ich gerichtliche Entscheidungen weder kommentiere noch  bewerte. Es wäre auch ein grober Bruch der von mir stets hochgehaltenen Unabhängigkeit, wenn ich im Rahmen der parlamentarischen Interpellation Entscheidungen der Gerichte im Lichte meiner eigenen richterlichen Erfahrung beurteilen würde.

. Juni 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)