1971/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1991/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1, 2, 5 bis 10 und 15:

Zur Beschaffung durch die damalige Bundesministerin Maria Rauch-Kallat  darf ich auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1713/J (XXIII. GP) verweisen.

 

Als Restmenge dieser Beschaffung stehen 7,929.940 Stück FFP 1 Masken zu Verfügung.

 

Fragen 3 und 4, 11 bis 13:

Zur Frage nach der Lager- und Gebrauchsdauer ist allgemein anzumerken, dass – je nach Produkt – eine Lagerdauer bis 5 Jahren nach Herstellung gilt.

Die Haltbarkeit der Masken bei Gebrauch ist – abhängig von Einsatzgebiet und Belastung – unterschiedlich. Es handelt sich um Einmalprodukte, die nach sachgemäßem Gebrauch zu entsorgen sind.

 

Bereits beim Abschluss des Kaufvertrages wurde von beiden Lieferfirmen zugesichert, dass bei entsprechender Lagerung eine Überlagerung über das angegebene Ablaufdatum hinaus ohne Wirksamkeitsverlust möglich sei.

 

Derzeit sind alle Masken laut Aufdruck abgelaufen. Bei einer Nachprüfung wurden alle gezogenen Muster für brauchbar befunden. Masken wurden daher nicht nachbeschafft.

 

Frage 14:

Die Lagerkosten für die Schutzmasken betrugen im Jahr 2007 monatlich € 3.563,10; im Jahr 2008 monatlich € 3.672,--.


Fragen 16 bis 19 und 22:

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Monopolhersteller 2005 einen Rahmenvertrag abgeschlossen, die Beschaffung erfolgt über diesen Rahmenvertrag, die Lieferung in den folgenden Jahren:

 

Gesamtberechnung für Österreich (Stand: 17.1.2008)

 

 

 

 

Oseltamivir-Bulk:

447 Fässer à 7 kg

 

 

Tamiflu-Kapseln:

805.302 Pkg. a 10Stk. 

 

 

 

 

 

 

 

Preise gesamt (exkl. MWSt.)

 

 

Kapseln

 €   12.079.530,00

 

 

Bulkware

 €   24.093.300,00

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 €   36.172.830,00

 

 

 

Die Ware wird in Lagern des BMLVS sachgerecht gelagert.

 

Fragen 20 und 21:

Bis zum Jahre 2009 wurde laut Zulassungsbescheid eine Haltbarkeit von 60 Monaten festgelegt. Im Jahr 2009 wurde die Haltbarkeit von „TAMIFLU - Hartkapseln 75 mg“, auf Grund neuer Daten zur Stabilität, auf 7 Jahre verlängert. 

Da es sich um Hartgelatine - Kapseln handelt, gilt jedenfalls die gemäß Zulassungsbescheid angegebene Haltbarkeit. Die „Haltbarkeit nach Anbruch der Packung“ ist im Zulassungsbescheid nicht beinhaltet, weil es sich um eine geblisterte Ware handelt. Solange die Kapseln im Blister sind, gilt im gegebenen Fall die Haltbarkeit laut Zulassungsbescheid. 

 

Fragen 23 bis 27:

Die Beschaffung erfolgte beim Monopolhersteller Firma Roche Austria GmbH; aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine weiteren Angaben erfolgen.

 

Fragen 28 bis 30:

Von den aus dem Rahmenvertrag beschafften und gelagerten Tamiflu-Kapseln sind bisher weder Kapseln abgelaufen noch nachbeschafft worden.

 

 

Frage 31:

Der meinem Ressort verrechnete Lagerkostensatz beträgt € 5 pro Palette pro Monat. Die Lagerkosten werden vom jeweiligen Kostenträger getragen.

 

Frage 32:

Die Aufteilung der finanziellen Lasten auf die betroffenen Ressorts ist so geregelt, dass jedes Ressort seine Kosten selbst trägt. Informationen über die von anderen Institutionen zu tragenden Kosten liegen meinem Ressort nicht vor.