1986/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                                                                     

GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009

Wien, am         . Juli 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Vorarlberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:

 

Zuteilungen

Karenzierungen

einschließlich MSchG

herabgesetzte

Wochendienstzeit

LPK Vorarlberg

22

14

33

davon

 

 

 

BPK Bludenz

5

1

8

BPK Bregenz

3

8

7

BPK Dornbirn

5

 

8

BPK Feldkirch

6

2

10

 

Im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg befinden sich 3 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg 186.462,25 Überstunden (inklusive 21.028,80 für die EURO 08) angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Bregenz

48.861

BPK Dornbirn

34.820

BPK Feldkirch

37.483

BPK Bludenz

23.694

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 93.636 Überstunden angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Bregenz

29.053,40

BPK Dornbirn

15.332,60

BPK Feldkirch

20.541,65

BPK Bludenz

15.314,50

 


Zu Frage 6:

Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:

BPK Bregenz

23,24

BPK Dornbirn

23,84

BPK Feldkirch

21,34

BPK Bludenz

21,89

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Nein.