2019/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0194-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J betreffend „Familienleistungen Steiermark“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein
, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es bezogen in der Steiermark insgesamt 21.922 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 18.841 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 3.081 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 1.705 Drittstaatsangehörige sowie zwei Personen als sogenannte Grenzgänger in der Steiermark beschäftigt.

 

Es bezogen in der Steiermark 3.706 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 2.254 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 1.452 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 980 Drittstaatsangehörige sowie eine Person als sogenannter Grenzgänger in der Steiermark beschäftigt.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in der Steiermark für 250.872 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 232.837 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 18.035 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 11.134 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 326 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in der Steiermark beschäftigt waren.

Es wurde in der Steiermark für 9.351 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 9.039 Kinder und Jugendliche von Personen und für 312 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 174 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie drei Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in der Steiermark beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in der Steiermark im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 611.686.266,45, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 563.607.426,95, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 48.078.839,50.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in der Steiermark im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 26.526.808,25.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in der Steiermark im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in der Steiermark beschäftigt waren, beträgt € 3.461.282,16.

 

 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.