2028/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0101-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2022/J vom 11. Mai 2009 der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
zu 1.-18.:
Aus Gründen der Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung (§ 48a Bundesabgabenordnung) können zu diesen Fragen keine konkreten Auskünfte gegeben werden.
Was allfällige Schädigungen des AMS bzw. des Landes Oberösterreich anbelangt, so besteht diesbezüglich keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen