2030/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0140-I/4/2009

Wien, am 9. Juli 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Juni 2009 unter der Nr. 2466/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend die „Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Eingangs weise ich den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zurück.

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für Reisekosten (Aus­lands- und Inlandsdienstreisen samt Kosten für Flüge, Bedarfsflüge, Learjets etc.) jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budget­ansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für sogenannte Beloh­nungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für öffentlichkeitswirk­same Kampagnen (Inserate, PR-Beiträge, Hörfunk- und Fernsehkampagnen, Druckbeiträge etc.) jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für Beraterkosten (Bera­terkosten, Studien, externe Dienstleistungen etc.) jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für Gehaltskosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros und eines allfällig eingerich­teten Staatssekretariates jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für sogenannte Reprä­sentationskosten (Repräsentationskosten, Nahrungsmitteleinkäufe, Buffets, Ge­tränke etc.) jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter wel­chen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für sogenannte Taxikos­ten jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Bud­getansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für Möbelankäufe (sämt­liche Einrichtungsgegenstände, Büromöbel etc.) jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen bzw. unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten verteilt?

Ø      Welche finanziellen Mittel sind im Budget Ihres Ressorts für die sogenannte Amts­pauschale für Sie und ein allfälliges Staatssekretariat jeweils im Jahr 2009 und im Jahr 2010 vorgesehen und unter welchen Budgetansätzen sind diese Kosten ver­teilt?

 

Soweit in den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 für diese Aufwendungen expli­zite Ansätze vorgesehen sind, verweise ich auf diese Bundesgesetze samt den Ar­beitsbehelfen. Die übrigen Ausgaben werden aus Ansätzen für denjenigen Zweck bedeckt, dem diese Ausgaben zugeordnet sind; in diesen Fällen lässt sich daher die Frage, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind, nicht konkret beantworten. Alle Ausgaben werden jedoch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigt.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Ø      Sind Sie dazu bereit, die unter den Fragen 1 bis 9 genannten Kosten gegenüber den jeweilig bereits angefallenen Kosten in den Jahren 2007 und 2008 zu hal­bieren? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Halten Sie die in den Fragen 1 bis 9 entstandenen und in der Anfrageeinleitung zitierten Kosten für gerechtfertigt und vertretbar? Wenn ja, warum und wie?

 

Wie bisher werden Ausgaben nur getätigt, soweit sie zur Erfüllung meiner Aufgaben notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen