2034/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0141-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2021/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht auf Missbrauch öffentlicher Mittel durch die Firma A.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Zusammenhang mit dem in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt langte bei der Staatsanwaltschaft Linz am 15. Dezember 2008 eine Anzeige ein. In dem seit diesem Zeitpunkt laufenden Verfahren wurden bisher drei Zeugen einvernommen und eine Stellungnahme der Firma A. eingeholt.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich darüber hinausgehend zu dem gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren keine näheren Auskünfte erteilen kann,
weil dadurch einerseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet und andererseits die Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.
Zu 4 bis 6 sowie 11 bis 18:
Eine Bestätigung für die Behauptung, dass die Ermittlungen verzögert worden seien, lässt sich aus den mir vorliegenden Informationen nicht ableiten. Zeugenaussagen, in denen von Verzögerungen berichtet worden sei, sind der Staatsanwaltschaft Linz nicht bekannt. Sollte sich ein Verdacht in diese Richtung ergeben, wird auch dahingehend ermittelt werden.
Zu 7 bis 9 sowie 22 bis 32:
Dem Bericht der Staatsanwaltschaft Linz zufolge gab es im Zusammenhang mit den Ermittlungen keine Interventionen und ist von politischem Druck nichts bekannt.
Zu 10:
Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, kann derzeit im Hinblick auf die noch zu erwartenden Erhebungsergebnisse nicht beantwortet werden.
Zu 19 bis 21:
Die Staatsanwaltschaft Linz beauftragte das Stadtpolizeikommando Linz mit sicherheitsbehördlichen Erhebungen. Anlass, die Ermittlungen dem Büro für interne Angelegenheiten zu übertragen, besteht nicht.
Zu 33 bis 39:
Eine abschließende Beantwortung dieser Fragen würde mangels einer besonderen statistischen Kennung in den staatsanwaltschaftlichen Registern eine händische Durchsicht sämtlicher in Frage kommender Strafverfahren erfordern. Mit Blick auf den für die Staatsanwaltschaften damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwand ersuche ich um Verständnis, dass von der Erteilung eines entsprechenden Auftrages Abstand genommen wurde.
. Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)