2057/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0079 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Bernhard Vock, Kolleginnen
und Kollegen vom 11. Mai 2009, Nr. 2012/J, betreffend Einfuhr-,
Verarbeitungs- und Handelsverbot von Robbenprodukten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Mai 2009, Nr. 2012/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Am 3.9.2008 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen vor. Ziel dieses Vorschlages ist es, harmonisierte Regelungen bezüglich des Inverkehrbringens und des Imports, sowie der Durchfuhr oder des Exports von Robbenprodukten aus der Europäischen Union zu erlassen und Maßnahmen, welche in bestimmten Mitgliedstaaten geplant oder bereits gesetzt wurden, zu ersetzen, um harmonisierte Bedingungen innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Der Handel mit Robbenprodukten würde nur dann erlaubt sein, wenn bei der Jagd hohen Tierschutzstandards entsprochen wird und das betroffene Tier nicht unnötig leidet.
Mit Schreiben des Bundeskanzleramtes, GZ. BKA-601.751/0010-V/2/2008 vom 12. September 2008 wurde entschieden, dass das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend für den Vorschlag der Europäischen Kommission federführend zuständig ist, weshalb an den Sitzungen der zuständigen Gremien eine Vertreterin des BMG teilnahm. Bis dato fanden insgesamt 7 Ratsarbeitsgruppen zu diesem Dossier statt. Die österreichische Delegation äußerte sich im Umweltrat am 20.10.2008 im Rahmen einer Orientierungsdebatte. Das Thema Handel mit Robbenerzeugnissen war weder auf der Tagesordnung des Umweltrates im Dezember 2008, noch auf der Tagesordnung des Umweltrates im März 2009.
Alle weiteren Maßnahmen im Sinne des Entschließungsantrages werden vom zuständigen Bundesministerium für Gesundheit zur Vorbereitung der Ratsarbeitsgruppen bzw. der Treffen der UmweltministerInnen der Europäischen Union getroffen.
Der Bundesminister: