2058/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0078 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen vom 11. Mai 2009, Nr. 2027/J,
betreffend Bundesförderung für thermische Sanierung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Mai 2009, Nr. 2027/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Um die Effizienz der Mittelverwendung sicherzustellen, wurden energetische Mindestkriterien an die Sanierungsmaßnahmen gestellt. Mit dem Energieausweis wird im Vorhinein dokumentiert, ob die geforderten Einsparungen mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden können. Im Sinne einer guten Planung und Vorbereitung der Sanierungen erscheint diese Vorgehensweise sinnvoll. Auch manche Bundesländer erstellen bzw. verlangen im Rahmen der Vergabe von Wohnbaufördermittel Energieausweise vor einer Sanierung.
Aus diesen Gründen ist derzeit auch nicht daran gedacht, diese Regelung zu ändern.
Zu den Fragen 3 und 4:
Wenn die Ausgangssituation nicht erhoben wird, kann keine Aussage über die erzielbaren Einsparungen getroffen werden. Die Bundesförderung zielt genau auf den Nachweis von Energieeinsparungen ab.
Zu Frage 5:
Da es mittlerweile gesetzliche Regelungen für Energieausweise gibt, werden diese als Basis der Bundesförderungen verwendet.
Zu Frage 6:
Derzeit ist im Budget des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Aufstockung des Förderbudgets vorgesehen.
Zu Frage 7:
Die Abwägung verschiedener Interessen war notwendig. Im Vordergrund der Entscheidung für die Einführung der Verschrottungsprämie standen die raschen wirtschaftlichen Effekte. Linie der Bundesregierung war es, angesichts der vorherrschenden Situation eine ökonomisch rasch greifende Maßnahme umzusetzen.
Der Bundesminister: